Wasseruhren weg eingebaut werden vater ist einzige wasseruhr
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Müssen Wasseruhren in einer WEG eingebaut werden? Mein Vater ist der einzige, der bisher eine Wasseruhr hat.
Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter derartige eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen "kalten" Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes kann der Vermieter seinerseits aber den Einbau der Wasserzähler auch ohne ausdrückliche Zustimmung seiner Mieter realisieren. Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit hier Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden.
PRO WOHNEN HAMBURG - MIETRECHT A-Z - Wasserzaehler - Einbau Wasseruhr - Nebenkosten - Betriebskosten - Nachzahlung - Wohnung - Mietwohnung
Das erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Die pauschale Wasserumlage stammt noch aus einer Zeit, wo Wasser noch relatv billig war und die Verbräuche der Haushalte nicht stark voneinender abwichen.
Angesichts der gesteigenen Gebühren oder wo der Eigentümer einer Erdgeschoss-Einheit mit Garten öfters seinen Rasen sprengt, sollten die Eigentümer ihre Satzung überprüfen.
Zwingen kann mich als Eigentümer kein Mensch dazu.
Allerdings kann es dennoch ein böses Erwachen geben.
Eine Uhr bedeutet für die Stadtwerke nämlich auch - 1 Rechnungsempfänger
Sollten die Mieter dann quer treiben und sich weigern ihren Anteil zu zahlen dann kann dein Daddy sich einzig und allein mit denen rumschlagen.
Die Stadtwerke interessiert das nicht die Bohne. Die holen sich den Gesamtbetrag von Daddy und gut is. Und wenn der sich weigert, dann drehen die die Uhr ab und verplomben sie.
Tja - und nü?
deine letzten zeilen stimmen üblicherweise so nicht ganz. haben nicht alle wohnungen eine geeichte wasseruhr eingebaut, dann gibt es für die wohnanlage / den wohnblock eine zentrale geeichte wasseruhr des vesorgungsunternehmens und dieses rechnet den gesamten wasserverbauch der anlage mit der hausverwaltung ab. die in nur einer wohnung eingebaute wasseruhr hat nur informellen charakter, aber keine rechtliche bedeutung für irgendwas.
(im einzelfall mag's anders geregelt sein - aber wirklich nur im einzelfall
In dem vorliegenden Fall passierte offensichtlich alles etwas viel schneller als afangs geplant.
Quasi so nach dem Motto: Erstmal machen wir eine Wohnung komplett fertig und ziehen da ein und sammeln erstmal unsere Kräfte für den 2.Akt. Eilt abba nicht.
Und meistens kommt es anders als mans anfangs anders denkt.
Dann heisst es im Bekannten - oder Family-Kreis.
"Ihr habt doch ne freie Wohnung die ihr nicht nutzt. Kann da nicht meine Nichte rein mit ihrem frisch gebackenen Ehemann?" oder sowas.
Tja - und schon passiert alles in einer Nacht und Nebelaktion und soll erstmal nur genügen.
Was bleibt einem dann übrig? Dann bastelt man einen Berechnungsverteilschlüssel aus. Personenzahl und qm oder sowas und versucht damit einig zu werden.
Außerdem wird das garantiert auch klar im Mietvertrag unter Sonderregeln stehen
Und Evangelium ist erstmal das was man unterschreibt.
DA müsst ihr die Abrechnung abwarten.
Eine Wasseruhr, die müsste ja in der Wohnung sein, die müsste dann aber auch, wenn es eine Waschküche gibt, an der Zuleitung zur Waschmaschine sein. Also, nicht nur eine Wasseruhr.
Wenn die nun über die Wasseruhr deines Vaters abrechnen, hat er seinen wirklichen Verbrauch, den er zahlen muss.
Der Rest würde dann mit Verteilerschlüssel auf die anderen Bewohner aufgeteilt.
Aber, wenn noch nicht alle Mieter eine Wasseruhr haben, kann der Vermieter durchaus alle Wohnungen mit Verteilerschlüssel abrechnen.
Eigene Wasseruhr bedeutet ja auch: bei der Abrechnung Ablesegebühr, Grundgebühr sowie Wartungsgebühr, für die eigene Abrechnung dieser Wohnung.
Das vergessen viele.
Die Kosten werden ja ansonsten auf das gesamte Haus umgelegt: Grundgebühr, Ablesen, Wartung.