Wassernachzahlung

Ich wohne seit 3 Monaten in meiner eigenen Wohnung und bin gerade erst von Zuhause ausgezogen, jetzt verwirrt mich mein vermieter. Letzte woche war der Heizungsableser da und hat gleichzeitig auch den Zählerstand des Wassers gecheckt, jetzt verlangt mein Vermieter eine Wassernachzahlung sie ist nicht besonders hoch aber ich versteh nicht ganz wie sie zustande gekommen ist. vom anfang April bis jetzt habe ich ca. 5-6 m³ wasser verbraucht und er will eine Nachzahlung von 15 € haben wenn ich jetzt mit 5 euro pro m³ rechne darf ich im monat ja weniger wie m³ verbrauchen, wer bekommt denn das hin wir sind zu 2. aber es wird auf 1 Person gerechnet ich zahle 155€ Nebenkosten da wird ja wohl mehr drinne sein als ein m³ Könnt ihr mir nen Tipp geben

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Wassernachzahlung?

durchscnittlicher Verbrauch 1-Personenhaushalt 127 l/Tag = 46,4 m³/Jahr durch 12 Monate 3,86 m³/Monat -
Frischwasser kostet im Durchschnitt 1,80 €/m³
Abwasser kostet im Durchschnitt 2,10 €/m³
- nach diesen Durchschnittswerten also 1,80 €+2,10 € = 3,90 € x 3,86 m³
15,05 € /Monat -
- nun mußt Du nur noch wissen, ob Du mit den 155 € Nebenkosten auch
Wassergeld bezahlst -
- Kommst Du auf völlig andere Beträge, dann bitte Deinen Vermieter
um eine detaillierte Abrechnung
Ja klar ich zahle 75 euro für Heizung und Wasser das wären ja sonst enorm hohe Nebenkosten
da mußt Du allerdings unterscheiden zwischen Warmwasser und Kaltwasser, deren Verbrauch voneinander unabhängig erfasst und
abgerechnet werden muß
Wo wohnst Du? Selbst hier, in einer Kleinstadt am Niederrhein, kostet ein m³ Wasser inzwischen fast 7 €.
puuuu recht happig. Leider weiß ich dir keinen rat. Wollte dir nur sagen wir haben von der gemeine eine Rechnung für 2 Monate Wasser Bezug 15.euro bekommen. Bei uns ist das der niedrigste Tarif sobald man zu viel Wasser verbraucht steigt das rapid.es wird der Personen Haushalt als maß genommen und jede Person hat eine bestimmte menge als grund verbrauch
Mich irritiert ein wenig, dass er das jetzt berechnet. Eine Umlagenabrechnung wird eigentlich immer für ein volles Kalenderjahr gemacht. Weder verstehe ich, warum jetzt abgelesen wird, noch verstehe ich, warum dein Vermieter diesen kleinen Zeitraum nun abrechnen will. Wurde denn der Zähler vor deinem Einzug auch abgelesen?
Ich würde auf jeden Fall eine detailierte Abrechnung verlangen.
Der Abrechnungszeitraum muss nicht immer dem Kalenderjahr entsprechen. er muss nur ein volles Jahr umfassen. hier kann z. B. auch der 01.06.2014 - 31.05.2015 der Abrechnungszeitraum sein.