Was voraussetzungen berufsunfähigkeitsrente genau

Rente wegen Berufsunfähigkeit wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit des/der Versicherten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung so sehr gemindert ist, daß er/sie in seinem/ihrem oder in einem zumutbaren anderen Beruf nur noch weniger als die Hälfte dessen verdienen kann, was ein vergleichbarer gesunder Mensch verdienen könnte. Voraussetzung: Er/Sie muß in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben. Die Wartezeit beträgt 5 Jahre. Berufsunfähigkeitsrente wird längstens bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres der/des Berechtigten gezahlt. Danach gibt es automatisch die Altersrente. Als Berufsunfähigkeitsrente erhält der/die Versicherte zwei Drittel der der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht und sich zu einer Nebentätigkeit hinreißen lässt, muss dank Riester mit folgender Regelung leben: Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel geleistet. Beitragspflichtige Hinzuverdienste steigern allerdings die spätere Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente. Quelle: http://www.uni-giessen.de/~g41007/berunfae.html

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Was sind die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente genau?

Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Sie beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die – allerdings unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Zurechnungszeit - wie eine Altersrente berechnet wird.