Was versteht man unter unechter echter deckungsfähigkeit

laut den Verordnungen für das Haushaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

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Was versteht man unter unechter und echter Deckungsfähigkeit?

Bei der Deckungsfähigkeit ist zu unterscheiden zwischen der unechten und der echten Deckungsfähigkeit.
Die unechte Deckungsfähigkeit wird durch Haushaltsvermerk begründet. Sie hat zur Folge, dass Mehreinnahmen zusätzlich bei den für deckungsfähig erklärten Ausgaben verwendet werden können. Dies ist zulässig bei zweckgebundenen Einnahmen und bei Entgelten für bestimmte Leistungen.
Die echte Deckungsfähigkeit wirkt innerhalb verschiedener Ausgabeansätze. Man unterteilt sie in die einseitige und gegenseitige Deckungsfähigkeit. Bei der in der Praxis häufigen gegenseitigen Deckungsfähigkeit dürfen die bei einer oder bei mehreren Ausgabehaushaltsstellen eingesparten Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs bei einer oder mehreren anderen Ausgabehaushaltsstellen verwendet werden.
http://www.steuerzahler-sachsen.de/verein_cms/home_verein_test.php?user_ID=16&ID=164&klex_ID=66