Was tun nebengewerbe gründen dürfen

Ich würde gerne einen eigenen Shop im I-net eröffnen und den als Nebengewerbe führen. Was für Kosten kommen dabei auf mich zu und was muss ich tun?

10 Antworten zur Frage

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Was muss ich tun um ein Nebengewerbe gründen zu dürfen?

Du musst das Gewerbe anmelden , dann brauchst Du eine Steuernummer vom Finanzamt. Beim Finanzamt musst Du angeben, ob es als Kleingewerbe geführt werden soll - dann wäre es nicht Umsatzsteuerpflichtig. Man stellt keine Steuer in Rechnung und führt auch keine Umsatzsteuer beim Finanzamt ab. Allerdings muß man die Einkommenssteuer auf den Gewinn bei der Einkommenssteuererklärung versteuern. Man kann aber auch mit Versteuerung wählen, dann muß man ganz normal die eingenommene Umsatzsteuer beim Finanzamt abführen - kann aber die bezahlte Steuer für Waren etc. dagegen verrechnen.
Kosten für die Gewerbeanmeldung sind verschieden hoch in jeder Stadt. Ist aber nicht extrem hoch.
Gewerbeanmeldung - Info zu Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
Gewerbe anmelden und gründen - ArbeitsRatgeber
Kleingewerbe
Das finanzamt kommt ganz automatisch, wenn man das Gewerbe anmeldet.
Aber die Steuernummer vorab zu erfragen ist sinnvoll, damit man die Rechnungen auch ordnungsgemäß stellen kann
Das habe ich doch hier grade im zweiten Satz geschrieben.
Allerdings kann man dennoch it seinem Gewerbe schon Dinestleistungen anbieten. nur die Rechnung kann man dann eben noch nicht stellen - was aber in der Tat bei einem Online-Shop ziemlich dumm wäre.
22 Euro für den Gewerbeschein.
Einfach zum Gewerbeamt gehen und das Neben-Gewerbe anmelden.
Mehr ist dabei nicht zu tun.
Was Du ebachten musst: Du musst die Einnahmen versteuern und falls DDu mehrwertsteuerpflichtig bist auch die Vorsteuer abführen
Ach ja und die Rechnungen müssen auch ordentlich gestellt werden.
Verkäufer, Adresse Verkäufers, Verkaufsdatum, Rechnungs-Nr, Leistungsdatum, Steuernummer oder Ust-id, Mwst ausweisen - falls dazu verpflichtet, Artikel, Betrag.
Ohne Steuernummer darf man seit einiger Zeit gar keine Rechnung mehr erstellen! Hat keine Gültigkeit ohne! Also muss man die Steuernummer beim Finanzamt holen.
da hast Du Recht *gg* - einen Internetshop haben ohne eine Rechnung stellen zu dürfen ist nicht so gut.
Wenn Du einen festen Arbeitgeber hast, musst Du um Erlaubnis bitten dieses Nebengewerbe betreiben zu dürfen. Das dürfte aber in der Regel kein Problem sein, solange Du Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst und das Nebengewerbe nicht Deine Arbeitskraft einschränkt.
Ich arbeite nur halbtags und das auch nicht mehr lange, 2-3 Monate noch.
Dazu auch noch im sozialen Bereich also was ganz anderes.
Muss ich trotzdem fragen?
Jein! Der AG muss informiert werden. In Deinem Fall hat er wohl keine Chance zu widersprechen.
Veit1974 hat das schon gut zusammengefasst. Wahrscheinlich bist du erstmal Kleinunternehmer. Da du mit Waren handeln möchtest bietet sich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG wohl eher nicht an.
Hinter dem Link gibt es noch ein Dokument was den Ebay Handel unter steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet. Das meißte sollte auch für dich zutreffen.


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