Was regelt artikel 21 gg
1 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Was regelt der Artikel 21. GG?
Genau das hier: » Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Das Nähere regeln Bundesgesetze.«
Das heißt also,wenn Du einen Vorsitzenden, einen Parteichef und einen Schatzmeister hast, könntest Du im Prinzip Deine eigene Partei gründen. Mitglieder sind, soweit ich weiß, nicht zwingend notwendig. Wenn Du Dich aber selbst finanzieren willst, und das mußt Du ja, solltest Du Einnahmen haben, die Du belegen mußt.
Nationalsozialistische und Ultrakommunistische Parteien sind nicht mit der Demokratie als Staatsform vereinbar, daher verboten.