Was rechtlichen folgen roller schneller ist
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Was sind die Rechtlichen Folgen wenn ein Roller schneller ist als er sein darf?
Frisierte Motorroller –
eine Fahrt mit erheblichen Folgen
Von der Polizei wird mit ständig wachsender Besorgnis beobachtet, dass immer mehr Jugendliche ihre Motorroller illegal manipulieren und umbauen. Mit diesen umgebauten Fahrzeugen können dann erheblich höhere Geschwindigkeit gefahren werden, teilweise bis zu 100 km/h. Die Polizei weist darauf hin, dass die „Prüfbescheinigung“ lediglich zum Führen eines FmH/Roller mit einer Geschwindigkeit bis maximal 25 Stundenkilometer berechtigt. Wenn durch eine Bauartveränderung die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhöht worden ist, so benötigt der Fahrzeugführer hierfür eine Fahrerlaubnis der Klasse M. Offensichtlich gehen die Jugendlichen davon aus, dass diese Manipulationen an den Fahrzeugen nur ein „Kavaliersdelikt“ sei, welches selbst bei mehrfachen Verstößen nicht konsequent geahndet würde.
Fakt ist, dass bei Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Führerscheinbehörde des zuständigen Landkreises in Kenntnis gesetzt wird. Das kann zur Folge haben, dass ein Führerscheinbewerber dann nicht zur Prüfung zugelassen wird. Weiterhin wird in der Regel schon bei zweifachem Verstoß bei dem jugendlichen Führerscheinbewerber eine MPU angeordnet, die nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht. Selbst wenn ein Führerscheinbewerber seinen Antrag zurückziehen sollte, um diese MPU zu umgehen und dann etwa mit 18 seinen PKW- Führerschein zu machen, wird ihn die Vorladung zur MPU wieder einholen.
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim | Polizeidirektion Osnabrück
Kommt auf die Versicherung an, den Versicherungschutz setzt du jedenfalls aufs Spiel und verstößt so nebenbei gegen die Betriebs- und Zulassungsvorschriften, was auch strafbar ist und zum Stilllegen des Fahrzeuges führt.
Außerdem verstößt noch gegen die StVO.
Generell gilt:
Mofas/Mokicks dürfen die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht überschreiten. Das heißt:
Mit einer Prüfbescheinigung Für sog. Mofas darf man nur ein ,Motorrad" mit einem sitzplatz, maximal 50ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse ,M" darf man folgendes fahren:
-max. 2 Sitzplätze, zul. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, zugelassen vor 1990 in der DDR, höchstens 50ccm Hubraum
-max. 2 Sitzplätze, zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, zugelassen vor 2002, höchstens 50 ccm Hubraum
-max. 2 Sitzplätze, zul. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, höchstens 50 ccm Hubraum
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Daten, fährt man weder mit Versicherungsschutz noch mit Zulassung.
Soweit die Theorie. Wie eng das der jeweilige Beamte oder ggf Richter sieht, dr das zu beurteilen hat, ist sehr unterschiedlich.
Ich kenne Fälle, in denen 60 statt 25 km/h schnelle Mofas laufen gelassen wurden, aber auch Fälle, in denen man einen Mängelbescheid wegen 5 km/h zuviel bekam.
Keinesfalls wird man aber mit einer Führerscheinsperre bis zum 21. Lebensjahr oder Ähnlichem bestraft, wenn der Roller 10 km/h zu schnell läuft während man sich korrekt im Straßenverkehr verhält und nie sonderlich auffiel.
Oft bekommt man ,nur" Kosten von 70-350 Euro zu lasten gelegt und das Verfahren wird eingestellt.
Ich hoffe ich konnte helfen