Was passiert vater stirbt

Hallo ihr lieben, was ist eigentlich wenn mein vater stirbt? also meine eltern sind getrennt, ich bin 15 jahre alt , mein vater hat noch nen bruder und meine oma, also die mutter meines vaters lebt noch, mein vater ist anscheinend schwer krebs krank, als meine cousine oma letztens besuchte sagte sie mein vater sehe aus wie ein lebendes skelett, auser weihnachts / geburtstags karten mit geld, besteht kein kontakt. in der letzten geb.karte teilte er mir mit dass ich wenn er tot ist mir bei oma das neue laptop und nen neuen fernsehr abholen kann, das will ich eigentlich nicht. da er damals einen schweren arbeitsunfall hatte wurde er berentet daher nehme ich an dass er nicht sehr viel hinterlassen wird meine frage ist jetzt 1, Bekomme ich bescheid wenn mein vater gestorben ist? oder ist meine Oma verpflichtet mir bescheid zu sagen! 2, Wenn er was ich nicht mal glaube was hinterlässt, wer bekommt das? 3.dann bin ich ja i-wie halb waise, bekomme ich dann halbwaisenrente? wäre dass dann einmalig oder jeden monat oder ein jahres betrag? und wie viel wäre das? ich hoffe ihr denkt jetzt nicht dass es mir nur ums geld oder so geht obwohl ich eigentlich so"egoistisch" sein müsste da meine mum noch 30.000 € schulden abbezahlen muss die er allein verursacht hat

18 Antworten zur Frage

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Was passiert wenn mein vater stirbt?

Wenn es keine weiteren Kinder, keine Ehefrau oder ein Testament gibt, dann bist du sein Erbe.
Das Amtsgericht wird sich an dich wenden.
Dir wird das Erbe angeboten, deine Mutter kann es stellvertretend für dich ausschlagen.
Erbrecht ist allerdings kompliziert. Das ist nur eine grobe Einschätzung. Am Besten ist es, wenn du dich mit deiner Oma in Verbindung setzt, wenn es soweit ist. Für die Meldung und Entscheidung beim Amtsgericht hat man einige Zeit.
Evtl. gibt es gar kein Erbe oder auch Schulden. Damit du trotzdem etwas bekommst, hat dein Vater dir vermutlich diesen Brief geschickt.
Etwas anderes: Auch wenn ihr keinen Kontakt habt, überlege ob du dich von ihm verabschieden willst. Erfahrungsgemäß denkt man irgendwann in seinem Leben darüber nach. Manche belastet das.
Der Brief könnte ein Anstoß "um die Ecke gedacht" dazu sein.
Was vergessen: Mit der Sterbebescheinigung des Amtes beantragst du Halbwaisenrente.
Die bekommt man aber nicht immer. Dazu muss dein Vater beispielsweise eine bestimmte Mindestzeit in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Falls kein Testament vorliegt, bist du der Alleinerbe.
Du solltest dich aber erkundigen, ob Schulden vorhanden sind -
die erbst du nämlich auch.
Das Erbe kann auch ausgeschlagen werden.
Benachrichtigt wirst du vom Amtsgericht/Nachlassgericht.
Dir steht bis nach Beendigung deiner Ausbildung, jedoch längstens
bis zum 27. Lebensjahr eine Halbwaisenrente zu.
Der Antrag auf Halbwaisenrente muss unmittelbar nach der Kenntnis vom Tod des Versicherten erfolgen. Das ist deshalb wichtig, weil die Rente maximal für ein Jahr rückwirkend gezahlt werden kann.
wenn Deine Eltern nur getrennt leben aber nicht rechtskräftig geschieden sind, dann ändert das an der gesetzlichen Erbfolge - also kein Testament vorhanden - erst einmal nicht - Mutter und Sohn, also Du sind Erben zu je 1/2 -
wenn Deine Mutter immer noch Schulden des Vaters abzahlt, dann könnte man vermuten, daß der Nachlaß überschuldet ist - Du bekommst in jedem Fall Nachricht vom Nachlaßgericht und kannst dann innerhalb 6 Wochen entscheiden ob Du das Erbe annimmst oder wegen Überschuldung ausschlägst -
so lange Finger weg von irgendwelchen Geräten - erben bedeutet eben alles oder nichts - nur die Rosinen rauspicken geht nicht -
nur wenn Dein Vater einen rechnerischen Anspruch auf Altersrente hat, hättest Du einen Anspruch auf Halbweisenrente - bis zum 18.Lebensjahr- in Ausbildung bis max. 27.Lebensjahr - wird mtl. gezahlt
Den Laptop darfst du auf keinesfalls holen wenn dein Vater gestorben ist, sondern wenn, dann vorher als Schenkung. Denn andernfalls musst du alle seine Schulden mitübernehmen --- also das heißt dann auch eben deine Mutter ausbezahlen -- und soviel ist der Labtop nicht wert.
Wenn er mehr hinterlässt als Schulden, dann musst du natürlich anders reagieren. Und dann bist auch du Alleinerbe.
Dazu kommt aber noch ein anderes Problem. Du bist nicht volljährig -- also wird statt dessen deine Mutter angeschrieben wenn dein Vater gestorben ist. Ich weiß jetzt nicht wie das dann weiterläuft, aber es könnte sein dass dann auch deine Mutter entscheidet ob das Erbe angenommen wird oder nicht. Also da würde ich mich echt vorher mal erkundigen was da die Familie vorhat, bzw. wie es aussieht für dich wenn mehr Schulden da sind als Vermögen --- also Anwalt im Internet zum Beispiel.
Da dein Vater diesen Vorschlag mit der Oma gemacht hat, hat er das entweder irgendwie hingetrickst, dass du das Erbe ausschlägst und die Oma statt dessen erbt, oder aber er hat auch keine Ahnung was da für ein Rattenschwanz an Bürokratie auf dich zukommt wenn er dir den Laptop nicht vorher schenkt.
Aber Vorsicht: Eine Schenkung muss eine Mindestzeit vor dem Tod gemacht werden, sonst wird das wie geerbt behandelt.
ich denke das gilt nur für notariel beglaubigte Dinge. Ich kann mir nicht vorstellen dass jedesmal wenn einer stirbt versucht wird rauszufinden was der wo die letzte Zeit verschenkt hat. Zum Beispiel mal 100 Euro der Krankenpflegerin zugesteckt, dem Enkel ein Fahrrad gekauft usw. also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das sowas dann bedeutet die haben ein Erbe angenommen.
Ist aber einer gestorben, dann wird natürlich ganz penibel geschaut was die von seinem Besitz "mitgehen" haben lassen.
Möglicherweise hat Dein Vater ein Testament gemacht und seine Mutter als Erbin eingesetzt. Dann muss sie an die gesetzlichen Erben das Pflichtteil auszahlen, falls nach Bezahlen der Schulden und der Beerdigung und nach der Haushaltsauflösung noch etwas übrig ist.
Den Brief bezüglich der Geräte könnte man auch als Vermächtnis interpretieren. Der Erblasser kann in einer letztwilligen Verfügung solche Vermächtnisse festlegen. Der Begünstigte muss dann vom Erben auf jeden Fall bedient werden. Diese Sachen würden Dir dann also auch dann zustehen, wenn Du ein Dir zustehendes Erbe ausschlägst, und zwar unabhängig vom Pflichtteil. Wenn Du eine Rechtsberatung in Anspruch nimmst wird man Dir dann auch sagen ob das Vermächtnis im Rang vor etwaigen Schulden steht oder ob es sein kann dass diese Sachen zu Geld gemacht werden und untergehen um Schulden zu bezahlen.
Geld wird immer aufgeteilt solange kein Testament gemacht wurde und jeder bekommt seinen Anteil.
nicht ganz richtig - kommt auf das Verwandtschaftsverhältnis an
so wie ich das herauslese wäre sie Alleinerbe -- also nichts aufgeteilt. Ist ein Kind da, aber keine Ehefrau, so erbt das Kind --- und weder die Mutter noch der Bruder kriegt was.
es sei denn es existiert ein testament oder das Kind lehnt das Erbe ab. Wenn klar ist dass mehr Schulden da sind dann sollte Sie ablehnen. und erst dann wird die Mutter gefragt. Lehnt die auch ab, wird der Bruder gefragt.
Es gibt die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung beim Amtsgericht - nimm die in Anspruch, dann bekommst Du ganz sichere Auskunft.
Die helfen einem nur die Anträge auszufüllen. Beraten tun sie nicht. Das dürfen die gar nicht.
Mehr dazu:
Kostenlose Rechtsberatung: Wann gibt es Rechtsberatung kostenlos?
Stelle mir gerade vor wie der Vater das hier liest.
Kann er doch gar nicht; Laptop ist doch bei Oma.
Trotzdem, ist irgendwie makaber. Die Dinge können noch geregelt werden, wenn er wirklich stirbt, bis dahin sollte man ihm etwas versöhnlicher entgegen treten. Das wird sich noch mal rächen.
Dann kehrt er heim,
zu seinem Ursprung


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