Was passiert mich arbeitssuchend melde bekomme gelde

mit diesen Informationen ist eine Antwort unmöglich. Aber frag doch mal den Agenten in der Arbeitsagentur.

5 Antworten zur Frage

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Was passiert wenn ich mich arbeitssuchend melde?was bekomme ich an gelde?

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.
Arbeitslosengeld wird nicht gleich, aber zu einem späteren Zeitpunkt gewährt, wenn bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Der Leistungsanspruch ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens ein Jahr. Allerdings lebt er an dem Tag wieder auf, am dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% der Abfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Dieser Betrag kann auf bis zu 25% sinken. Dies ist abhängig von Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Dauer des Anspruchs wird insgesamt nicht verkürzt.
Quelle und Weiterführende Infos zu Z.B. Wie meldet man sich Arbeitslos / Wie hoch ist das Arbeitslosengeld:
Arbeitslosengeld
Der Beitrag von marco-hengemühle ist zum Teil nicht richtig.
Du musst in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr gearbeitet haben , um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben.
Arbeitslosengeld wird für die Dauer von max. 12 Monaten gezahlt für unter 55jährige / 18 Monate für über 55 Jährige.
Die Höhe des tatsächlichen Arbeitslosengeld 1 kann hier nicht bestimmt werden.
ACHTUNG: die Fristen für die Anwartschaftszeit auf ALG I haben sich geändert:
"Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben."
aus: www.arbeitsagentur.de
"Die „Arbeitsuchendmeldung“ ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.
Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Meldung zu einer Sperrzeit von einer Woche oder einer Minderung des Anspruchs wegen verspäteter Meldung führen kann.
Die “Arbeitslosmeldung“ dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen."
aus: www.arbeitsagentur.de
Also nix wie hin zum Arbeitsamt und dich umgehend arbeitssuchend melden. Ob du dann ALG I oder ALG II/Hartz IV bekommen wirst, oder überhaupt Geld gezahlt wird, das kann man dir nur vor Ort ausrechnen. Unter anderem hängt das davon ab, ob du allein lebst, mit Partner oder Kindern, wie hoch deine Miete ist, eventuell wie viel du bis jetzt verdient hast, usw.
Zur unkorrekten Antwort von smith86 siehe meine Meinung dazu.
Also wenn ich mal auf die speziefisch gestellte Frage eingehe dann redet Gast3834 von einer arbeitssuchendmeldung und nicht von der Arbeitslosmeldung.
damit ist es hinfällig über seine Anspruchsvoraussetzungen nach dem § 117 des Dritten Sozialgesetzbuches zu sprechen.
Zu der Frage: Als Arbeitssuchender kann man Leistungen zur Arbeitsaufnahme geltent machen. d.h. unter anderem Bewerbungskosten oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
wenn du dazu weitere Fragen hast dann melde dich bei mir.
Die Antworten der anderen beiden sind leider nur teilweise richtig, da sie sich auf die arbeitslosmeldung beziehen und selbst da sind noch Fehler enthalten, denn es sind noch 3 Jahre Rahmenfrist aber keine 360 tage sondern 12 Monate.
Da man sich überwiegend arbeitssuchend meldet, um in irgendeiner Weise Geld zu bekommen, hab ich dazugeschrieben, wie dieses Geld zu beantragen ist. Aufgrund der spärlichen Informationen in der Fragestellung ist nicht ersichtlich, wo das Problem hier genau liegt. Genau deshalb sollte sich der Fragesteller ja auch dringend mit seiner Arbeitsagentur in Verbindung setzen, um in seinem Einzelfall die Konditionen zu klären.
Zu Deinem Problem mit den 3 Jahren Rahmenfrist und den 360 Tagen kann ich dir nur sagen, dass du hier nicht auf dem laufenden bist. Du solltest dir mal meine Antwort dazu RICHTIG durchlesen, da ich sie frisch von der Homepage der Arbeitsagentur kopiert habe, und die wurde letztmals heute modifiziert.