Was passiert kriminalbeamten vernehmung bewusst belüge

Jemand hat eine Tat organisiert und dadurch gefährliche Körperverletzung hervorgerufen.Nun wird jener vernommen und belügt die Beamten es sei nichts gewesen und deckt dadurch die eigentlichen Täter. Das darf man doch nicht, wie wird die ermittelnde Behörde wohlmöglich reagieren? Würde jene Person nochmals vorgeladen? Das Lügen jener Person wurde bereits durch das vernehmen der Zeugen aufgedeckt.

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Was passiert wenn ich einen Kriminalbeamten bei einer Vernehmung bewusst belüge?

153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage - dejure.org
Der Polizei kann man im Grunde genommen erzählen was man möchte. §153 greift nicht, weil die Polizei keine eidliche Vernehmung durchführt.
Und jetzt kommt das aber: §258, also Strafvereitelung, könnte in Frage kommen. Man beachte, daß auch bereits der Versuch strafbar ist.
Außerdem könnte es äußerst unangenehm werden, wenn der Zeuge vor Gericht seine Aussage wiederholt und vielleicht sogar noch vereidigt wird. Dann greift §153 nämlich.
Besonders hier ist, daß der Betreffende, aber auch als Beschuldigter in Betracht kommt, da er die Tat ja wohl "organisiert" hat. Wie es sich also konkret verhält, sollte zusammen mit einem Anwalt geklärt werden. Viel Spaß.
wenn die lüge aufgedeckt wird, wird die person wegen falschaussage angeklagt und jeh nach bedeutung und schwere der lüge, wenn überhaupt i.d.r. mit einer geldstrafe bestraft
ich bin mir jetzt nicht ganz sicher.
Lügen ist nicht verboten
ein Meineid vor Gericht, wenn man vereidigt wurde, ist stafbar
so denke ich mir das
Das kommt entscheidend drauf an, ob derjenige als Tatverdächtiger oder als Zeuge vernommen wird.
Als Zeuge muss man die Wahrheit sagen.
Als Tatverdächtiger darf man beliebig lügen.
http://www.rechtsanwalt-louis.de/falschaussage_&_meineid.htm