Was passiert gewerbe man über jahre keinen versteuerungspflichtigen gewinn erziehlt

Ich überlege nebenberuflich eine Tennisschule zu eröffnen und frage mich, ob es für mich Nachteile haben könnte, wenn ich ein Gewerbe anmelde, jedoch kaum Gewinn erziehlen werde

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Was passiert mit einem Gewerbe, wenn man über Jahre keinen versteuerungspflichtigen Gewinn erziehlt?

Kann die Tennisschule, wenn sie als "Liebhaberei" erkannt wird geschlossen werden und können mir Strafen o.ä. auferlegt werden?
es ist halt dann ein unwirtschaftlicher Betrieb, passieren tut garnix
wenn du über jahre keinen gewinn erzielst gilt das ganze dann nicht mehr als gewerbe sondern unter umständen als liebhaberei
Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor. Wurden jedoch keine Anstrengungen unternommen die schlechte Ertragslage zu verbessern, kann dies ein Indiz für die mangelnde Gewinnerzielungsabsicht sein. Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden.
Eine gewerbliche Tätigkeit, eine freiberufliche sowie eine selbständige Tätigkeit, eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aber auch eine Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit kann bei mangelnder Gewinnerzielungsabsicht als Liebhaberei gelten.
Qualifiziert die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als Liebhaberei, wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Damit können erzielte Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Verluste, die bereits vor der Umqualifizierung der unternehmerischen Tätigkeit in einen Liebhabereibetrieb erzielt wurden, können als nachträgliche Betriebsausgaben angesetzt werden, falls eine Verrechnung der Verluste mit dem Aktivvermögen des Unternehmen mangels Masse nicht möglich war.
Quelle: Liebhaberei
nein, liebhaberei wird nicht ordnungs- oder strafrechtlich verfolgt.
das schlimmste was dir passieren kann ist, wie oben erwähnt, dass dir die verluste steuerlich nicht anerkannt werden.