Was ist zwangsvollstreckung wie läuft ab

Zwangsvollstreckung >> Es ist recht viel Text, ein Kopieren hätte keinen Sinn gemacht.

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Was ist eine zwangsvollstreckung und wie läuft sie ab?

,du hast mir sehr geholfen,habe mich schon informiert.
Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung
Kann ich mit einer notariellen Urkunde sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen?
Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung:
Der Gläubiger muss über einen sogenannten Vollstreckungstitel verfügen. Beispiele hierfür sind: Urteile, Vollstreckungsbescheide als Ergebnis eines Mahnverfahrens, oder eine notarielle Urkunde.
Der Vollstreckungstitel muss mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen sein, die in der Regel vom Prozessgericht bzw. bei notariellen Urkunden vom Notar erteilt wird. Sie bescheinigt, dass der Gläubiger aus dem Titel vollstrecken kann.
Schließlich muss der Titel dem Schuldner zugestellt werden.
Urteile und Beschlüsse stellt das Gericht selbst zu. Die Zustellung aller anderen Titel muss der Gläubiger selbst veranlassen. Er muss hiermit einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Den zuständigen Gerichtsvollzieher findet man über die "Gerichtsvollzieherverteilungsstelle" des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt.
Verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung
Je nachdem, was geschuldet ist, kommen verschiedene Wege der Zwangsvollstreckung in Betracht:
Anspruch auf eine Geldsumme
Ist der Schuldner zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt worden, wird sich die Zwangsvollstreckung danach richten, über welche Vermögensgegenstände der Schuldner verfügt, in die der Gläubiger vollstrecken kann:
Der Gläubiger kann zunächst in sogenannte bewegliche Sachen des Schuldners wie z. B. in eine Münzsammlung, Schmuck oder luxuriösen Hausrat vollstrecken. Zur Vollstreckung pfändet der Gerichtsvollzieher die Gegenstände und sie werden dann zwangsversteigert. Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter den Erläuterungen zur Mobiliarvollstreckung.
Der Gläubiger kann zur Durchsetzung seiner Geldforderung auch in Forderungen vollstrecken, die dem Schuldner gegen einen Dritten zustehen. Besonders wichtig sind hier Forderungen des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Lohn oder Gehalt und Forderungen des Schuldners gegen seine Bank auf Auszahlung seines Guthabens. Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter den Erläuterungen zur Forderungsvollstreckung.
Der Gläubiger kann zur Durchsetzung seiner Geldforderung auch Grundstücke oder Eigentumswohnungen des Schuldners pfänden und sie zwangsversteigern oder unter Zwangsverwaltung stellen lassen. Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter dem Punkt Zwangsversteigerung.
Anspruch auf Herausgabe einer Sache
Ist der Schuldner verpflichtet, eine Sache herauszugeben, so nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner weg und übergibt sie dem Gläubiger. Besonders wichtig ist hier die Räumung von Mietwohnungen. Hierzu können Sie sich unter der Darstellung zur Herausgabevollstreckung informieren.
Anspruch auf bestimmte Handlungen des Schuldners
Ist der Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Handlung vorzunehmen , kommt in Betracht, den Gläubiger zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vorzunehmen , oder ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festsetzen zu lassen.
Die weiteren Einzelheiten finden Sie unter dem Punkt Handlungsvollstreckung
Anspruch auf Unterlassung
Ist der Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen , so kann er bei jeder Zuwiderhandlung zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden. Die weiteren Einzelheiten finden Sie in den Erläuterungen zur Unterlassungsvollstreckung.
Rechtsbehelfe
Was Sie gegen Entscheidungen des Gerichts in der Zwangsvollstreckung unternehmen können, finden Sie unter Rechhtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung.
Weitere Infos findest du unter:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Zwangsvollstreckung/Zwangsvollstreckung_allgemein_1/index.php