Was ist volkssouveränität

Volkssouveränität ist ein verfassungsrechtliches Prinzip aller Demokratien, das besagt, dass die höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität das Staatsvolk selbst ist ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.", Art. 20 Abs. 2 GG). Die Idee der V. setzte sich mit den Menschenrechtserklärungen des 18. Jhs. allgemein durch und wurde mit dem Prinzip der Gewaltenteilung zum Fundament des modernen Verfassungsstaates.Volkssouveränität | bpb

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Was ist Volkssouveränität

Der Fall Mollath beweist die fehlende Gewaltenteilung in Deutschland!
Die Konstrukteure unserer westlichen Demokratien hatten sich offenbar weder das Wissen der Verhaltensforschung angeeignet, noch die alten Schriften von Montesquieu und Beccaria gelesen, denn unsere Gesellschaftsordnung wurde nach der fiktiven Behauptung, dass Herrschende sich nach Gesetz und Recht richten, konstruiert (vgl. Vortrag Ridders, http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm.
Ein Vordenker der Gewaltenteilung, Montesquieu, sah das Verbot der Gesetzesauslegung der Richter als zwingende Folge der Gewaltenteilung an. Sein Mitstreiter Cesare Beccaria hatte von „allerletzten Raffinessen jener bei den Tyrannen nur allzu bekannten Wissenschaft“ geschrieben. Beim Fall Mollath wurde und wird die Gewaltenteilung mit den Raffinessen der willkürlichen Gesetzesauslegung und der Psychiatrie ausgehebelt, wobei viele beteiligt waren bzw. sind. Gustl Mollath | Neues aus der Anstalt
Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht." -
Vor etwa 30 Jahren wurde ich als DDR-Flüchtling vom Bundesverfassungsschutz befragt. Ich äußerte u.a., dass mich in der DDR der Machtmissbrauch und die Heuchelei gestört hatten. Der Beamte meinte sinngemäß, dass in der BRD gegen Machtmissbrauch meist schon das Androhen von Veröffentlichung in Medien helfen würde. Das erschien mir schon damals als ein zu schwaches Argument für Rechtsstaatlichkeit.
Inzwischen habe ich immer wieder erfahren, dass auch in der BRD gegen Heuchelei und Machtmissbrauch „kein Kraut gewachsen“ ist. Der Fall Mollath beweist, dass es schon schwierig ist, durch intensive Veröffentlichungen in diversen Medien Menschenrechte zu bekommen.
Zum praktizierten Machtmissbrauch paar Angaben einer größeren Gruppe von anderen Erfahrenen:
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. Die jeweiligen die Demokratie sichernden Grundregeln waren und sind unzureichend und haben versagt. Diktatoren, wie Diktatorengemeinschaften, sind, wie die Zeitgeschichte belegt, deshalb auch in solchen angeblichen Demokratien möglich, die ihr wahres Ansinnen jedoch mit einem demokratischen Gewand umgeben. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. (vgl. 05).