Was ist verhältniswahl mehrheitswahlrecht aufgabe partei
Verhältniswahl :
Verhältniswahl – Wikipedia
Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl
Personalisierte Verhältniswahl – Wahlrechtslexikon
Verhältniswahl
Mehrheitswahlrecht
Mehrheitswahlsysteme
http://www.manfred-jahreis.de/download/pdf/parteien.pdf
ZITAT:
Parteien - Aufgaben und Finanzierung
Grundgesetz
Artikel 21 - Bildung von politischen Parteien
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Parteiengesetz
Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundord-
nung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen
nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Le-
bens mit, indem sie insbesondere
auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen,
die politische Bildung anregen und vertiefen,
die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern,
zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden,
sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen,
auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen,
die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und
für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.
Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz
obliegenden Aufgaben.
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ENDE ZITAT
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