Was ist norminterpretierende verwaltungsvorschrift ermessensgebundene verlwaltungsvorshrift
Norminterpretierende Verwaltungsvorschrift:
Wird auch gesetzesauslegende Verwaltungsvorschrift genannt.
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Ermessenssteuernde Verwaltungsvorschriften sind auf den "Regelfall" zugeschnitten. Weist ein Fall wesentliche Besonderheiten auf, muss die Behörde das bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen und ggf. von der Richtlinie abweichend entscheiden.
Die Gerichte sind bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung an die Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht gebunden. Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen.
Verwaltungsvorschriften: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
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