Was ist konexität

Eine Verbindung zwischen Anspruch und Gegenanspruch. Die Konnexität ist Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs.1 ZPO

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Was ist Konexität?

Konnexität kommt aus dem lateinischen, es bedeutet Sachzusammenhang; im bürgerlichen Recht dasselbe rechtliche Verhältnis, auf dem Anspruch und Gegenanspruch bei Schuldnern beruhen müssen.