Was ist kommissionär

Was ist die Definition des Kommissionärs und was sind seine Eigenschaften als auch Aufgaben?

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Was ist ein kommissionär?

ist die Bezeichnung für einen Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere nicht für eigene Rechnung verkauft, sondern gegen eine Provision ausstellt und verkauft, siehe Kommissionsverkauf.
Nach dem Abschluss des Ausführungsgeschäfts hat der Kommissionär gemäß § 384 Abs. 2 HGB folgende Pflichten:
* Er muss dem Kommittenten die erforderlichen Auskünfte geben und Rechenschaft über das Ausführungsgeschäft ablegen; die Person des Dritten nennen.
* Er muss dem Kommittenten alles herausgeben, was er zur Ausführung der Kommission erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat. Der Einkaufs-Kommissionär hat das Eigentum an der erworbenen Ware auf den Kommittenten zu übertragen oder den Anspruch auf Übereignung abzutreten und einen nicht ausgenutzten Kaufpreisvorschuss zurückzugewähren. Der Verkaufs-Kommissionär hat dem Kommittenten das erhaltene Geld, sofern er es bar erhalten hat, nach § 929 BGB zu übereignen oder die noch nicht erfüllte Kaufpreisforderung gegen den Dritten nach § 398 BGB abzutreten. Den Besitz an nicht verkaufter Ware muss er zurück übertragen.
Kommissionär – Wikipedia
Sarotti6