Was ist begriff geschäftsführender gesellschafter verstehen wie juristisch einzuordnen

Bei Kapitalgesellschaften spricht man von sogenannten juristischen Personen. Das bedeutet nichts anderes als das diese Kapitalgesellschaften, obwohl sie keine Personen sind, bestimmte Rechte und Pflichten einer Person haben. So können sie verklagt werden, selbst klagen und Waren und Werte besitzen. Die Kapitalgesellschaften gehören natürlich normalen Personen, echten Menschen sogenannten natürlichen Personen. Diese Anteilhaber an einer Kapitalgesellschaft nennt man Gesellschafter. Nun kann diese Kapitalgesellschaft keine eigenen Handlungen aus eigenem Willen vollziehen. Sie kann keine Entscheidungen treffen, dafür wird jemand benötigt, der für die Kapitalgesellschaft vertretungsberechtigt ist. Das ist in der Regel der Geschäftsführer, der entscheiden kann was die Kapitalgesellschaft "tut". Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestimmt und muss selbst keine Anteile an der Kapitalgesellschaft besitzen. Die Kapitalgesellschaft in dessen Vertretung die Gesellschafter handeln, unterzeichnet mit dem Geschäftsführer einen ganz normalen Anstellungsvertrag als Gesellschafter. Das zieht noch einen ganzen Rattenschwanz an Eintragungen und Verantwortlichkeiten nach sich - aber das ist nicht Thema der Fragestellung. Ist nun dieser angestellte Geschäftsführer selbst ein Gesellschafter, besitzt also zumindest Anteile an der Gesellschaft, so spricht man von einem geschäftsführendem Gesellschafter.

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Was ist hinter dem begriff "geschäftsführender Gesellschafter" zu verstehen und wie ist "er" juristisch einzuordnen?

Fehler in Absatz 3, letzter Satz:
Aus "Die Kapitalgesellschaft in dessen Vertretung die Gesellschafter handeln, unterzeichnet mit dem Geschäftsführer einen ganz normalen Anstellungsvertrag als Gesellschafter." muss "Die Kapitalgesellschaft in dessen Vertretung die Gesellschafter handeln, unterzeichnet mit dem Geschäftsführer einen ganz normalen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer." werden.
Wenn du gleichzeitig den Hauptanteil oder einen Anteil am Geschäftsvermögen hast, und gleichzeitig Geschäftsführer bist, hast du die Verantwortung über die Firma im doppelten Sinn. Bei der GmbH haftest du nicht mit persönlichem Vermögen , bei oHG haftest du bei der Pleite, bei der AG gibt's das nicht