Was genau ist halbwaisenrente wo wie man beantragen
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Was genau ist Halbwaisenrente, wo/wie/womit kann man sie beantragen?
Die Halbwaisenrente wird nach dem Tode eines Elternteils, die Vollwaisenrente nach dem Tode beider Elternteile gezahlt, sofern von der beziehungsweise dem Verstorbenen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt worden ist.
Voraussetzungen
Waisenrenten berechtigt sind:
• leibliche Kinder,
• Stiefkinder und Pflegekinder, die in den Haushalt der/des Verstorbenen aufgenommen waren,
• Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der/ des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihr beziehungsweise ihm überwiegend unterhalten wurden.
Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
• Beitragszeiten
• Kindererziehungszeiten
• Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
• Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
• Zeiten aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
• Ersatzzeiten
Die Waisenrente wird bei Tod des oder der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Wehrdienstbeschädigung beziehungsweise Zivildienstbeschädigung auch gezahlt, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist.
Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag.
Für Berufsanfänger gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt. Berufsanfänger in diesem Sinne sind alle Versicherten, die vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung gestorben sind und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt haben.
Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu 7 Jahren.
Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei:
• Schulausbildung oder Berufsausbildung,
• Ableistung eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres,
• Behinderung sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Anlage zum Antrag auf Waisenrente
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0610.html
Kontakt:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/lang_de/nn_19984/DRVB/de/Navigation/Deutsche__RV/direktorium__node,templateId=renderPlain.html__nnn=true?realTID=renderPlain
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Die Antragsformulare können als pdf. geladen werden.
Ausdrucken, ausfüllen und an den Rentenversicher abschicken