Was geltend machen beschädigter ware

Haben am Freitag, den 03.02.06 einen Geschirrspüler erhalten.Dieser ist beschädigt,und bis heute noch nicht repariert worden. Haben wir einen Anspruch auf ein Ersatzgerät oder Preisminderung?

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1698 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Was kann ich geltend machen bei beschädigter Ware?

Der Geschirrspüler hat einen technischen Defekt.Am Freitag soll er repariert werden. Muss ich also für eine reparierte Maschine den vollen Kaufpreis zahlen?
Kommt darauf an. Hast Du das Gerät im Versandhandel bezogen, kannst Du innerhlab von 14 Tagen ohne Nennung von Gründen vom Kauf zurücktreten, also auch wenn das Gerät defekt ist.
Hast Du es allerdings im Laden gekauft, dann gilt dieses Recht nicht, und der Händler kann selber entscheiden, ob er das Gerät austauscht, repariert oder den Kaufvertrag rückgängig macht. Erst wenn 3 Reparaturversuche "in angemessener Zeit" verstrichen sind, kannst Du von Dir aus den Vertrag rückgängig machen.
Viele Händler verhalten sich in so einem Fall kulant und stellen von sich aus Ersatzgeräte. Einen Anspruch hast Du aber nicht.
Da noch nichtmal 14 Tage vergangen sind, kann man noch nicht vom überscheiten einer "angemessenen Frist" reden.
WUMS" W=Wandlung, der Kauf wird gegen einen anderen Artikel gewandelt.
U=Umtausch, der Artikel wird gegen den gleichen Artikel getauscht. M=Minderung Der Kaufpreis wird gemindert. S=Schadensersatz, wenn durch diesen Fall Folgeschäden und/oder Kosten entstanden sind.
Der Händler hat das Recht, wie schon vom Vorreden richtig gesagt, 3x "nachzubessern"
Da Du allerdings selber von der Möglichkeit einer eventuellen Preisminderung in Betracht ziehst gehe ich davon aus, daß das Gerät technisch einwandfrei funktioniert und das es sich um einen Lackschaden handelt.
Sollte es sich um technische Probleme handeln würde ich auf keinen Fall auf einen Preisnachlass einlassen!
Wichtigste ist, dass der Händler möglichst schnell in Kenntnis gesetzt wird.
Von den Worten aus Deinem Text gehe ich davon aus, daß Dein Händler bereits bescheid weißt aber noch nicht reagiert hat.
Einen finanziellen Anspruch von Deiner Seite gibt es nur, wenn Du nachweisen kannst, daß Dir hierdurch finanzieller Schaden entstanden ist. Aber bevor beim Händler mit "Anspruch" kommt, erreicht man im ruhigen Ton meistens mehr. Wenn der Händler partout nicht reagieren mag, hilft ein Schreiben von Deinem Anwalt - das hat schon manche müde Handwerker flott gemacht Aber soweit muß es ja nicht kommen. Vie Glück

Was kann ich geltend machen bei beschädigter Ware?Frage

Ja. Das ist das Recht des Händlers auf Nachbesserung.
Nein, udonis hat unrecht! tut mir leid das sagen zu müssen.
Aber nach neuem Schuldenrechtsmodernisierungsgesetz, gültig seit 01.01.2002
Hat der Käufer das Recht zu bestimmen.
WUMS
W - Wandlung
U - Umtauschen
M - Minderung
S - Schadensersatz
Dann steht allerdings noch die Frage, da hat eventuell dann doch udonis Recht, ob noch Garantie ist oder nur Gewährleistung und so weiter,.
Bei sowas immer dazuschreiben, wie lange du das Gerät schon hast und ob der Defekt von Anfang an vorhanden war.
Dein als "WUMS" beschriebenes System greift aber erst nachdem der Händler 3 Reparaturversuche unternommen hat.
LeaderMuerte für die Auflistung.
Erst nach der 3. Reparatur und wenn diese erfolglos verlaufen ist gilt das Recht des Kunden auf Wandlung,. usw.
Diese 3 Versuche muß ein Kunde aber auf jeden Fall über sich ergehen lassen.
Leider kann ich Dir keine bessere Nachricht geben.