Was einkommen nicht abgezogen werden man selbstbehalt errechnet
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Was darf vom Einkommen nicht abgezogen werden,wenn man den Selbstbehalt errechnet?
Wie stark werden 2 Kinder in meinem jetzigen Haushalt berücksichtigt,sowie meine Frau,die kein Einkommen hat?
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro.
Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!
BGH Urteil vom 26.10.2005
Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist der vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB
Dabei wird die Barunterhaltspflicht nicht hälftig, sondern anteilig nach Leistungsfähigkeit zwischen den Eltern verteilt. Da kein Betreuungsunterhalt mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
deine leiblichen kinder haben vorrang vor den anderen kindern und deiner jetzigen frau