Was dar man spielzeugladen öffnen ausprobieren nicht

Wie die wirkliche Rechtslage ist, kann ich Dir nicht sagen, aber: Meist sind Schilder zu sehen "Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf!" Davon abgesehen öffne ich grundsätzlich keine Verpackung eigenmächtig. Will ich etwas verpacktes sehen, dann rufe ich jemanden vom Verkaufspersonal, der das für mich öffnet, nach dem Ansehen / prüfen / probieren auch wieder einpackt und verschliesst. Das hat bisher immer einwandfrei funktioniert. Weigert sich das Personal, das zu tun, dann hat der Laden eben einen Kunden verloren; ich uss ja nicht dort kaufen.

5 Antworten zur Frage

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Was dar man in einem Spielzeugladen öffnen und ausprobieren und was nicht?

für den Tipp.Wrde ich fürs nächste Mal beachten.
Aufblasbare Puppen darf man NICHT ausprobieren
Die gibt's ja auch nicht im Spielzeug-laden
Nach einem Grundsatzurteil des OLG Düsseldorf lässt sich diese Frage eindeutig mit „nein“ beantworten. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu Testzwecken in Augenschein zu nehmen.
Eine Kaufverpflichtung alleine aufgrund der geöffneten Verpackung lässt sich juristisch nicht ableiten und bedeutet eine unangemessene Schlechterstellung der Kunden. Denn dafür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig. In dem Öffnen der Verpackung ist noch keine Willenserklärung zu sehen, die andeutet, dass die Ware gekauft werden will.
Jeder Kunde sollte jedoch die allgemein angemessene Sorgfaltsplicht walten lassen und die Verpackung so öffnen, dass sie nicht beschädigt wird und eine Wiederherstellung ohne großen Aufwand möglich ist.
Kann der Käufer vom Kunden Schadensersatz verlangen?
Reißen Kunden die Verpackung in fahrlässiger Weise auf, sodass eine Wiederherstellung der Verpackung nicht mehr möglich ist , ist der Ladenbesitzer als Eigentümer der Ware berechtigt, entsprechend § 309 BGB Schadenersatz in Höhe der Kosten zu verlangen, die die Wiederherstellung der Verpackung verursacht.
Da Verpackungsmaterial in der Regel aus minderwertigem Material besteht, sehen viele Ladenbesitzer im Fall der fahrlässigen Beschädigung von einem derartigen Ausgleich ab -
http://www.jurarat.de/verpflichtet-das-oeffnen-der-verpackung-zum-kauf
Wie alt bist Du?
14?
Eigentlich nichts.
Du musst die Verkaeuferin fragen.
Aha.Also in Oesterreich muss man immer die Verkaeufer/innen bitten ein Spiel zu oeffnen.