Was bedeutet genau tagesneuwert wiederbeschaffungswert
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Was bedeutet genau Tagesneuwert und was Wiederbeschaffungswert?
Energiewirtschaft: Der Tagesneuwert ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung maßgebliche Anschaffungswert zum jeweiligen Bewertungsstichtag. Die Umrechnung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände zu Tagesneuwerten zum jeweiligen Bewertungsstichtag erfolgt unter Verwendung anlagenspezifischer Preisindizes, die auf den Indexreihen des Statistischen Bundesamtes basieren.
Bsp.: Ein im Jahre 2002 gekauftes hat im historischen Anschaffungsjahr 30.000€ gekostet. Der anlagenspezifische Preisindex für Autos aus dem Jahre 2002 zum Bewertungsstichtag 31.12.2006 soll bspw. 1,2146 betragen. Der Tagesneuwert zum Bewertungsstichtag 31.12.2006 ergibt sich aus der Multiplikation der historischen AHK mit dem Preisindex: 30.000€ x 1,2146 = 36.438€.
Der so ermittelte TNW dient zur Ermittlung kalkulatorischer Abschreibungen zur Substanzerhaltung. Unter der Voraussetzung, dass die Abschreibungen über den Umsatzprozess erwirtschaftet werden, soll die kalk. Abschreibung auf TNW-Basis die Finanzierungslücke schließen.
Bsp.: Zum 01.01.2007 soll ein vergleichbares Auto wiederbeschafft werden. Idealtypisch kostet ein vergleichbares Auto am 01.01.07 36.438€. Handels- und steuerrechtlich wird auf Basis der hist. AHK abgeschrieben, so dass "nur" 30.000€ erwirtschaftet wurden. Folglich entsteht eine Finanzierungslücke in Höhe von 6.438€ zum Wiederbeschaffungswert am 01.01.07 für ein vergleichbares Auto. Bei einer kalk. Abschreibung auf TNW-Basis und deren Ansatz in den Endverbraucherpreisen sind idealtypisch am Ende der Nutzungsdauer der Wiederbeschaffungswert von 36.348€ erwirtschaftet worden.
Dieses ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Preissteigerungen zwischen den jeweiligen Bewertungsstichtagen für die Vorjahre nachgeholt werden. Denn die First-best-Lösung wäre, dass man den Wiederbeschaffungswert zum 31.12.06 bzw. 01.01.07 schon in 2002 kennt und die 36.438€ über die 5 Jahre abschreibt. Da man nur die Preissteigerungen zwischen den jeweiligen Bewertungsstichtagen aber nur ex post kennt, hat man unterschiedliche Abschreibungsbasen. Bsp.: TNW 31.12.03 32.256€; TNW 31.12.04 33.976€; TNW 31.12.05 34.568€; TNW 31.12.06 36.438€. Dementsprechend werden die kumulierten Abschreibungsbeträge nicht die 36.438€ am Ende der Abschreibungsdauer ergeben. Daher müssen die Preissteigerungen zwischen zwei Bewertungsstichtagen auch für die Vorjahre nachgeholt werden. Die Preisteigerung für PKWs zwischen den Stichtagen 31.12.03 und 31.12.04 muss auch für die Jahresabschreibungen 2003 und 2002 in der jeweiligen kalk. Jahresabschreibung 2004 auf TNW-Basis nachgeholt werden. Die Preissteigerung vom 31.12.04 zum 31.12.05 muss auch für die Jahresabschreibungen 2004, 2003 und 2002 nachgeholt werden.