Was bedeutet anlieger frei
Muss ich ein Haus haben, das an der Straße ANLIEGT, oder geht es darum, dass ich ein ANLIEGEN haben muss, da durch zu fahren?
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Was bedeutet "Anlieger frei" konkret?
http://www.swr.de/swr4/bw/giessbert/alltag/-/id=258218/nid=258218/did=2674102/1osifl6/index.html
Es ist eines der bekanntesten Verkehrsschilder Deutschlands: Einfahrt für Kraftwagen verboten – Anlieger frei. Die Preisfrage ist aber: Wer ist ein Anlieger? Davon hängt schließlich ab, ob man ein Bußgeld zahlen muss.
Anlieger frei
* Anlieger frei.
Eine gesetzliche Definition des Anliegers gibt es nicht. Letztlich müssen die Gerichte entscheiden, wer als Anlieger bevorzugt wird. Wie sehen die einschlägigen Urteile aus?
Man kann es sich leicht machen und sagen: Anlieger ist jemand, der in der gesperrten Straße ein "Anliegen" hat. Und damit liegt man gar nicht mal so falsch. Anlieger ist zunächst einmal der Anwohner. Der muss schließlich zu seinem Grundstück gelangen. Ihm soll der Schutz der Anliegerbeschränkung dienen. Wohngebiete sollen nicht durch Fremde vollgeparkt werden. Auch will man seine Ruhe vor dem Durchgangsverkehr haben.
Auf der anderen Seite sollen den Anwohnern keine Nachteile entstehen. Hauseigentümer wollen den Besuch von Handwerkern, Freunden und Bekannten. Geschäfte sind auf Kunden angewiesen. Jeder, der eine Beziehung zu einem Anwohner unterhalten oder anknüpfen will, darf also die Straße befahren und dort auch parken.
Ein Problem gibt es, wenn es auf dem gesperrten Grundstück keine Anwohner gibt. Beispiel: Ein schöner Badesee. Der Eigentümer hat auch das Baden erlaubt – auf eigene Gefahr. Die Zufahrt ist aber nur möglich über einen gesperrten Wirtschaftweg – allerdings: Anlieger frei.
Für solche Fälle hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden: Auch ohne Kontakt zu einem Anwohner ist man Anlieger, wenn die Erlaubnis besteht ein unbebautes Grundstück zu benutzen; ob das nun ein Badesee ist oder eine idyllische Wiese.
Trotz der einschlägigen Urteile gibt es aber immer wieder Zweifelsfälle. Viele Autofahrer zeigen sich zudem äußerst kreativ im Erfinden von Anliegen. Nicht umsonst heißen Anliegerstraßen im Volksmund auch „Anlügerstraßen“.
Du musst ein Anliegen haben.
Zum Beispiel das Anliegen, einen der Anwohner besuchen zu wollen.
Das Anliegen, da durchfahren zu wollen wird übrigens nicht zu Deinen Gunsten ausgelegt
Schade. Dabei will ich doch nur die Hauptstraße ein bischen entlasten.
Die übliche Verwechslung: Anlieger ist nicht Anwohner!
Obwolh die deutsche Sprache doch so schön selbsterklärend ist. Du musst ein Anliegen haben. Das kann auch die Fahrt zum Briefkasten oder Zigarettenautomaten sein. Verboten ist nur die Nutzung als Durchfahrtsstraße mit einem anderen Ziel.
Wenn du jemanden dort besuchen willst, dann darfst du auch reinfahren, d.h. du musst dort was zu erledigen haben, dann bist du auch Anlieger.