Warum sieht man nach abrissbaustellen keine versorgungsleitungen wo
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Warum sieht man nach Abrissbaustellen keine Versorgungsleitungen, wo sind die?
Korrektursammlung:
flachen, platten Untergrund
Zufluß = Zufluss
rundstücken = Grundstücken
Eindach = Einfach
verbiddelt = verbuddelt
.auf dem Grundstück gar nicht mehr. Die werden im Vorfeld des Abrisses außerhalb des Grundstücks ordnungsgemäß gekappt, bzw. blind gemacht.
Ahh, "außerhalb des Grundstücks", das erklärt die Sache rasch.
Aber deswegen müssten doch die Leitungen trotzdem noch dort liegen?
Das ist komisch, weil alles plattgemacht und leer ist.
.Rohrleitungen und Kabel werden außerhalb getrennt und blind gemacht. Inwieweit blinde Rohre und Kabel auf dem Grundstück verbleiben, ist Sache der Abrissfirma, bzw. eine Frage der Vorgaben und eine Frage, was auf dem Grundstück nach dem Abriss entstehen soll.
Leitungen
Die Außerbetriebsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen ist recht-zeitig vor Abbruchbeginn bei den jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsbetrieben zu beantragen.
Öffentliche Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Meldeanla-gen, hydrologische Messstellen, Immissionsmessstellen sowie Vermessungs- und Grenzmarken sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erfor-derlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Zu diesen Einrichtungen gehören auch unterirdische Anlagen. Da diese nicht ohne wei-teres erkennbar sind und auch nicht immer dem Bauherrn bekannt sind, ist dieser verpflichtet, sich vor Einrichtung der Baustelle über im Grundstück verlegten Anlagen und deren Lage bei den zuständigen Behörden, Dienststellen und Versorgungsunter-nehmen zu vergewissern und Bauleiter und Bauunternehmer zu verständigen.
S.6
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/bf_Informationen%20zu%20Abbruchverf..
Leitungen
Die Außerbetriebsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen ist recht-zeitig vor Abbruchbeginn bei den jeweils zuständigen Ver- und Entsorgungsbetrieben zu beantragen.
Öffentliche Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Meldeanla-gen, hydrologische Messstellen, Immissionsmessstellen sowie Vermessungs- und Grenzmarken sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erfor-derlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Zu diesen Einrichtungen gehören auch unterirdische Anlagen. Da diese nicht ohne wei-teres erkennbar sind und auch nicht immer dem Bauherrn bekannt sind, ist dieser verpflichtet, sich vor Einrichtung der Baustelle über im Grundstück verlegten Anlagen und deren Lage bei den zuständigen Behörden, Dienststellen und Versorgungsunter-nehmen zu vergewissern und Bauleiter und Bauunternehmer zu verständigen.
S.6
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/bf_Informationen%20zu%20Abbruchverfahren.pdf
Sehen tut man nichts, weil die noch vorhandenen Anschlußstellen vor dem Abriß abgeklemmt und gesichert werden. Damit werden sie auch "versteckt" oder sind so weit vom Objekt entfernt, das dort keiner hinschaut.
-> Diese sind dann nur in den Bau- und Stadtplänen zu sehen.
Die Sicherung erfolgt auch so, das nicht so ohne weiteres sich da jemand schwarz bedienen kann.
--> die restlichen Kabel und Rohre, sofern sie unterirdisch sind werden einfach verbuddelt, wenn rausholen sich nicht lohnt.
- nur bei einem erneuten Kelleraushub für einen Neubau werden die dann wieder sichtbar.--> nur meist wird auf Industrieruinen kein Keller gebaut/ benötigt.
Könnte noch beides ins gute Antwortfeld.