Warum schweizer grenzgebiet deutschland einkaufen keine umsatzsteuer bezahlen

Ich mache gerade eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Im Fach USt sind wir aber noch nicht sehr weit. Auf www.t-onlione.de bin ich aber gerade auf diesen Artikel gestoßen und habe im Gesetz nach der Gesetzengrundlage gesucht. Dabei bin ich aber nicht fündig geworden und würde sagen das der Ort der Lieferung in Deutschalnd liegt und das der Umsatz Steurplfichtig ist. In diesem Artikel steht aber nun was anderen. Gibt es da ein Doppenbesteuerungsabkommen so das die Schweißer beim Grenzübergang die schweizerische Einfuhrumsatzsteuer zahlen? oder wie genau läuft das. Kann mir das jemand mit Gesetzengrundlage erläutern? der link: Schweizer lassen die deutschen Kassen klingeln Und die Absatz wo es um die Steuer geht auch als volltext: Christian Straub, Chef der Einzelhändler im südbadischen Waldshut-Tiengen, sagt: "Wir sind für die Schweizer ein Einkaufsparadies." Wegen der vergleichsweise geringen Preise werde das Einkaufen in Deutschland bei Schweizern immer beliebter. Hinzu kommt, dass die Eidgenossen die deutsche Mehrwertsteuer nicht bezahlen müssen. Die Steuer, die für deutsche Kunden Pflicht ist, wird den Schweizern noch an der Ladentheke wieder zurückerstattet.

3 Antworten zur Frage

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Warum müssen die Schweizer die im Grenzgebiet zu Deutschland einkaufen keine Umsatzsteuer bezahlen?

Die trifft natürlich nicht nur auf Schweizer zu. Für Schweizer sind die Preise nur niedrig, weil sich der Euro seit Monaten im Sturzflug befindet.
Hier ist jedoch ein Einkauf gemeint, wo die Ware nicht im Land bleibt, sondern sofort exportiert wird. Wesentlich ist der Ort, wo die Ware schlussendlich eingesetzt wird.
woe lautet da denn die gesetzliche grundlage in UStG?
Weiss ich nicht in Deutschland. Dass die Waren bei der Einfuhr dem Schweizer Zoll und Einfuhr-Recht unterliegen, dürfte klar sein. Da greift wiederum das Schengen-Abkommen eines Nicht-EU-Staates.
Steuerfrei Einkaufen
Als Reisender aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat können Sie in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen.
Der Kauf von Waren im Einzelhandel ist unter folgenden Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:
Sie haben Ihren Wohnort im Drittland und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Verkäufer auch nachweisen
,
Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.
Zum persönlichen Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie bei einem Grenzübertritt mitführen, z.B. das Handgepäck oder die in einem von Ihnen benutzten Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie das anlässlich der Reise aufgegebene Handgepäck. Per Post oder durch einen Spediteur vor- oder nachgeschicktes Gepäck erfüllt die Bedingung daher nicht.
Das richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/c0_aufenthalt_in_d/a0_steuerfrei_einkaufen/index.html