Warum dürfen 18jährige lehrlinge keine nachtschicht machen
Was für Grunde können das sein und wo steht das geschrieben?
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Warum dürfen 18jährige und Lehrlinge keine Nachtschicht machen?
Das steht in den Arbeitsgesetzen, Es ist Arbeitsschutz, dass Nichtvolljährige nachts nicht arbeiten dürfen. Nachts bedeutet hier zwischen 22 und 6 Uhr.
Arbeitszeitbeschränkungen für Jugendliche
1. Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Allerdings dürfen an einzelnen Tagen auch 8 1/2 Stunden gearbeitet werden, wenn insgesamt die Grenze von 40 Stunden nicht überschritten wird.
2. Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche. Samstag und Sonntag sind arbeitfrei. Ausnahmen werden jedoch für solche Branchen gemacht, die einen besonderen Arbeitsrythmus haben. Selbstverständlich hat der betroffene Jugendliche dann Anspruch auf einen freien Tag in der Woche.
3. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Das heißt das Nachtarbeit verboten ist.
Auch hier werden jedoch Ausnahmen gemacht, wenn der Arbeitsrythmus der Branche es verlangt. Insbesondere wird die zwingende Nachtruhe in mehrschichtigen Betrieben auf die Zeit von 23 bis 6 Uhr beschränkt.
Im Bäckerhandwerk dürfen 16jährige bereits um 5 Uhr, 17jährige bereits um 4 Uhr beginnen.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahren ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden.
Wichtig:
Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Fall zwölf Stunden Freizeit liegen.
4. Auch Jugendliche haben einen Anspruch auf Pausen: Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden am Tag, müssen insgesamt 60 Minuten Pause gewährt werden. Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4 1/2 Stunden eingelegt werden. Die Pausen dürfen nicht kürzer als 15 Minuten sein.
5. Rechnet man die reine Arbeitszeit und die Pausen zusammen, darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage beträgt diese Obergrenze sogar nur 8 Stunden. Dagegen darf die Schicht im Gasstättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden dauern.
Arbeitsrecht">http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Jugendarbeit/jaa3.htm">ArbeitsrechtArbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
Nachtarbeitsverbote:
§ 8 MuSchG
§ 14 JArbSchG
Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Befreiung von Nachtarbeit.
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.12.02
Nachtarbeit - Lexikon Arbeitsrecht: Nachtarbeit
Das steht im Jugendarbeitsschutzgesetz.
JArbSchG - Einzelnorm
Das steht u.a. im Berufsbildungsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz.
Lehrlinge sollen demnach neue Inhalte erlernen und nicht als billigen Ersatz für richtige Mitarbeiter herhalten. Denn: Im etwas zu erlernen muss es nicht nachts um 02:00 geschehen.
Die Realität sieht aber oft ganz anders aus. In meiner Ausbildung "musste" ich über 50 Überstunden im Monat machen und durchaus auch an Samstagen arbeiten. Auf dem Papier war davon natürlich nichts zu sehen.
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Das aktuelle Jugendarbeitsschutzgesetz
Grundsätzlich haben die die hier vor mir geantwortet haben recht. Aber es gibt eine ausnahme die es erlaubt dass Jugendlich in der Ausbildung nachts arbeiten. Nämlich wenn es bei der Ausbildungsstätte Schichtarbeit gibt. Und dementsprechend die Auszubildenden auch mal bei einer Nachtschicht dabei sein müssen, dann ist es erlaubt. Allerdings muss man dabei beachten dass zwischen beendigung der Arbeit und Wiederaufnahme MINDESTENS 12 Stunden vergangen sein müssen! das ist auch ein schutzgesetz für auszubildende.
Kiari