Warum bayern baden württemberg kirchensteuer hebesatz alle anderen bundesländer

Wovon hängen die Zahlen ab? Besonders katholische Gegend?

3 Antworten zur Frage

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Warum hat Bayern und Baden-Württemberg bei der Kirchensteuer einen Hebesatz von 8% und alle anderen Bundesländer 9%?

hier erklärt sich eine Pfarrei - Ich glaube aber, die wissen es selber
nicht, denn z.B. NRW, Niedersachsen, HH erheben auch Kirchgeld - eventuell
noch mehr Bundesländer oder gar alle -
" sagen wir in Süddeutschland auch für's Kirchgeld!
Das Kirchgeld ist eine "süddeutsche" Besonderheit. Während in allen anderen Bundesländern die Kirchensteuer mit 9 Prozent der maßgeblichen Lohn- und Einkommenssteuer berechnet wird, zahlen die Katholiken in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 Prozent.
Die Kirchensteuer ist bei uns deswegen niedriger angesetzt, weil die Pfarreien das "Kirchgeld" erheben.
Wichtig dabei ist: Im Gegensatz zur Kirchensteuer, die den Diözesen zusteht, bleibt das Kirchgeld in der Pfarrei.
Wozu brauchen wir das Kirchgeld? Das Kirchgeld bildet eine der wichtigsten Geldquellen für die Finanzierung der Aufgaben unserer Pfarrei. Dazu gehören der Unterhalt unserer Gebäude sowie die Finanzierung der Pastoral in unserer Gemeinde.
Unser Kirchgeldbrief erreicht Sie immer im Herbst und wir sind dankbar, dass viele uns weit mehr zukommen lassen, als sie zu zahlen eingestuft sind. Wir sagen herzlichen Dank für Ihren Beitrag und für das damit entgegen gebrachte Vertrauen!
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die richtige Antwort:
die Zahlung des besonderen Kirchgeldes ist Pflicht
In Bayern wird zwischen allgemeinem und besonderem Kirchgeld unterschieden. Während das allgemeine bereits seit mehr als 70 Jahren existiert, wurde das besondere erst im Jahre 2004 eingeführt. Doch was ist jetzt freiwillig und was ist Pflicht?
Zahlungspflicht in Bayern ist abhängig von der Art des Kirchgeldes.
Zahlungspflicht in Bayern ist abhängig von der Art des Kirchgeldes.
Allgemeines Kirchgeld in Bayern - freiwillige Abgabe
Das allgemeine Kirchgeld, auch Ortskirchensteuer genannt, wird in Bayern von den evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden erhoben und kommt ausschließlich denen zugute. Über dessen Verwendung entscheidet jedes Jahr der Kirchenvorstand der jeweiligen Kirchengemeinde neu.
In fast jedem Bundesland wird bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer ein Kirchensteuersatz von 9 % erhoben, mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg - hier sind es nur 8 %. Das eine fehlende Prozent wird durch die Ortsgemeinden als Ortskirchensteuer erhoben.
Einmal im Jahr erhalten Kirchenmitglieder einen sogenannten Kirchgeldbrief, in dem sie um die freiwillige Zahlung dieser direkten Kirchensteuer gebeten werden.
Zur Zahlung angehalten werden sämtliche Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder Einkommens- noch Lohnsteuer zahlen, sowie Geringverdiener, deren Einkommen das Existenzminimum übersteigt. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, wird das Kirchgeld auf die Kirchensteuer angerechnet.
Anders verhält es sich bei dem sogenannten besonderen Kirchgeld, für welches eine Pflicht zur Zahlung besteht.
Kirchgeld in Bayern - Pflicht oder freiwillig?
Der Kirchensteuersatz hängt vom Bundesland ab
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich danach, in welchem Bundesland Sie als Angestellter arbeiten bzw. als Selbstständiger wohnen. Bei Arbeitnehmern gilt das Betriebsstättenprinzip aus Vereinfachungsgründen: Der Arbeitgeber kann für alle Arbeitnehmer den monatlichen Kirchensteuerabzug mit dem gleichen Kirchensteuersatz abrechnen, unabhängig davon, wo diese wohnen. Bei der endgültigen Veranlagung im Steuerbescheid richtet sich die Höhe des Kirchensteuersatzes dagegen nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers.
Kirchensteuersatz in Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer
in Baden-Württemberg und Bayern 8 %
in allen anderen Bundesländern 9 %
steuernetz.de - Der Kirchensteuersatz hängt vom Bundesland ab
Wann macht Bayern eigentlich mal KEINE Ausnahme?
Da diese in den meisten Bundesländern neun Prozent von der Lohn oder Einkommensteuer beträgt, soll das Kirchgeld die Differenz ausgleichen. Die Grundlage steht im Kirchensteuer-und Kirchensteuererhebungsgesetz.
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