Wahl europäischen kommission

Hallo , ich umreiße ganz grob: Der Ministerrat bestimmt einen Kandidaten für das Ant des Kommissionspräsidenten. Das Parlament muss diesen dann abnicken. Dann wird die Kommission unter Mitarbeit des neuen Kommiss.Präsi. aufgestellt und wieder durch das Parlament bestätigt. Zu folgender Frage finde ich nun widersprüchliche Angaben: Ist der Präsident ein Kommissar? Also um bei der momentanen Situation zu bleiben, ist Hr. Juncker Kommissar für Luxemburg UND Präsident? Oder ist er Präsident, zufälligerweise Luxemburger und es gibt einen zusätzlichen Luxemburger Kommissar? Ich frage weil ja z.B. der Präsident des Europäischen Rates "zusätzlich" zu den 28 Regierungschefs besteht, er ist keiner von ihnen. Wie ist das bei den Kommissaren?

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Wahl der europäischen Kommission.

Der Kommissionspräsident ist selbst Kommissar. Anders als die anderen Kommissare hat dieser jedoch kein eigenes Ressort im eigentlichen Sinne sondern entspricht dem Leiter der Kommission, was ihn befugt als Sprecher derselbigen zu fungieren. Zudem hat er das Recht die ernannten Kommissare einem Ressort zuzuweisen bzw. sie u.U. auch zu entlassen. Er hat darüberhinaus eine Weisungsbefügnis an die Kommissare.
Ausnahme bildet hierbei der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist auch Kommissar und Mitglied der Kommission, der Kommissionspräsident hat ihm gegenüber jedoch keine Weisungsbefugnis und kann diesen auch nicht frühzeitig entlassen oder einem anderen Ressort zuweisen.
Um es kurz zu machen:
Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar. Davon ist einer der Komissionspräsident und einer der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Die weiteren Komissare bekommen nach erfolgreicher Nominiserung und Bestätigung vom EU-Parlament ein Ressort vom Kommissionspräsidenten zugeteilt.