Waffengesetz zivildienst österreich
Moin!
Ich habe vor, Zivildienst zu gehen und habe von nem Freund gehört, dass ich dann 15 Jahre oder so KEINE Waffe besitzen darf.
Ist das war?
Bin Österreicher
9 Antworten zur Frage
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Waffengesetz Zivildienst in Österreich
ja das ist wahr und du darfst zb auch keine berufe wie polizist, bodyguard ausüben du darfst außerdem auch keinen jagdschein machen
ZDG §5 Zivildienstpflichtigen, für die nach
dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen
wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen,
Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das
Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die
Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.
ja kein problem ich finde aber das wenn man sich entscheidet menschen zu helfen sollte man auf die waffe verzichten
hatte vor, Waffenschein zu machen, nur das kann ich dann vergessen
Nicht ganz.
Ich bin der Meinung, dass man trotzdem Waffen besitzen sollen dürfte.
Ich will sie ja nicht benützen, sondern einfach nur besitzen.
hier noch ein link
http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=641&cat1=Waffenrecht&cat2=Aktuelles%20Waffenrecht&cat3=&mehr=
lern eine kampfsportart da brauchst du keine waffe mehr
Boah. immer wird diese körperliche Ertüchtigung verlangt, obwohl es ja auch einfach geht xDDD
hahaha warum einfach wenns auch schwer geht xD
wenn jemand eine waffe besitzt ist er versucht diese auch zu benützen" dieses zitat stammt aus nem film
aber ich hab auch keinen bock mehr teakwondo zu trainieren