Vorübergehend wohnen ausland
Ich bin Studentin und werde ab August für ca. 8 Monate nach Frankreich gehen, um dort ein Praktikum zu machen. Natürlich werde ich mir dann dort auch eine Wohnung/WG suchen.
Während dieser Zeit bleibe ich in Deutschland eingeschrieben und mache nur ein Urlaubssemester. Wie sieht das mit der Meldung in Deutschland aus. Kann ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten oder muss ich dann zusätzlich meine Wohnung in Frankreich in Deutschland sozusagen als Zweitwohnsitz anmelden?
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Vorübergehend wohnen im Ausland
HAuptwohnsitz kann in Deutschland bleiben, der Zweitwohnsitz in einem anderen Land interessiert am Erstwohnsitz nicht.
Wie das mit der Meldepficht in Frankreich ist weiss ich leider nicht