Vorgeschriebenen mindestabstand schild geschwindigkeitsbegrenzung ortsschild radarmeßstelle

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand vom Ortsschild oder vom Zeiechen der Geschwindigkeitsbegrenzung zum Aufstellpunkt des Radar-Meßgerätes?

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1710 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand vom Schild der Geschwindigkeitsbegrenzung oder Ortsschild zur Radarmeßstelle?

100 meter hab ich mal gehört.bin mir aber nicht 100% sicher.
Einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es nicht, es gibt nur eine inoffzielle Maßgabe, dass Geschwindigkeitsmessungen nicht unter einem Abstand von 200 m durchgeführt werden sollten. Darauf kann an sich aber nicht berufen, wenn es einen in diesem Bereich "blitzt
Frechdachs hat recht,
es "sollte" nach 200 m die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden, ist eine interne Anweisung aber keine Rechtsgrundlage.
Dies wird in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt.
Ist eine Tempo 30 Zone z.B. nur 150m lang, darf natürlich trotzdem in ihr geblitzt werden.
Generell ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ab dem Ortschild bzw. dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gültig.
das ist nicht so wie oben, Schilder sind so aufgestellt, das man die die geforderte Geschwindigkeit erreichen kann wenn man gleich nach erkennen des Schildes vom Gas geht das wiederum heisst, es kann unmittelbar nach dem Schild geblitzt werden
Die einzelnen Bundesländer Vorgaben gemacht, ab welcher Entfernung nach dem Ortsschild geblitzt werden darf. Dieser Abstand beträgt immer mindestens 100m und höchsten 200m oder acuh 150m von Land zu Land verschieden. Wird der vorgeschriebene Mindestabstabd von der Polizei nicht eingehalten und du kannst der Polizei diesen Fehler nachweisen, dann ist es so, dass Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens nicht mehr annuliert werden können und du die Strafe zahlen musst. Käme es aufgrund des Blitzens jedoch zum Führerscheinentzug, dürftest du deinen Führerschein aufgrund des Fehlers behalten.