Vorgeschriebene höchstmengen medikamenten handgepäck

Gibt es vorgeschriebene Höchstmengen an Medikamenten, die im Handgepäck eines Flugzeuges mitgeführt werden dürfen? Die Frage kam auf, weil ein Patient seine extrem teuren lebenserhaltenden Medikamente, die er regelmmäßig nehmen muss und die im Reisezielland nicht erhältlich sind, lieber im Handgepäck mitnehmen möchte, da hier keine Gefahr des Abhandenkommens besteht. für fundierte Auskünfte. (http://www.usatipps.de/wp-content/uploads/2011/03/medikamente_reise.jpg

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Vorgeschriebene Höchstmengen an Medikamenten im Handgepäck?

In diesem speziellen Fall handelte es sich um einen Hin- und später Rückflug im Zusammenhang mit einem mehrwöchigen Aufenthalt in Nigeria.
Vorgeschriebene höchstmengen medikamenten handgepäck
Grundsätzlich gilt: Alle Medikamente in fester Form, also als Tabletten, sind im Handgepäck während der Flugreise ohne Einschränkungen erlaubt. Nur bei flüssigen Medikamenten wie Salben und Cremes gelten gesonderte Vorschriften: Medikamente, die während des Fluges nicht benötigt werden, dürfen lediglich bis zu einer Menge von 100 Millilitern im Handgepäck mitgeführt werden – und zwar in einem verschlossenen, transparenten Beutel. Medikamente, die der Fluggast während der Flugreise einnehmen muss, müssen nicht in einem Beutel verpackt sein, jedoch bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls separat vorgelegt werden.
Flugreise: Weitere Bestimmungen zu Medikamenten
Wer an Bord Medikamente einnehmen muss, sollte davon mehr als nötig im Handgepäck mitführen, rät die Lufthansa auf ihrer Internetseite. Denn: Ein verspäteter Abflug oder Umleitungen während des Fluges können die Flugreise verlängern. Belassen Sie die Präparate möglichst in der Originalverpackung und vermerken Sie Ihren Namen sowie die jeweilige Dosierung auf dieser. Für rezeptpflichtige Medikamente empfiehlt sich zudem, einen Medikamentenpass mitzuführen, auf dem Ihr Name sowie alle wichtigen Angaben zum jeweiligen Mittel vermerkt sind.
Dürfen Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden?
Ein Sonderbeispiel zeigt, dass in besonderen Fällen es dringend angeraten ist, rechtzeitig vor Reiseantritt Kontakt diesbezüglich mit der Fluggesellschaft aufzunehmen:
Fliegen mit Sauerstoffflaschen bei Clusterkopfschmerz
Unbedingt vor Reiseantritt rechtzeitig Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen, ob die Mitführung und
Verwendung von Sauerstoffflaschen an Bord erlaubt ist. Diese Erlaubnis ist mit den
Reisedokumenten mitzuführen.
Mitzuführen ist außerdem eine   aktuelle ärztliche Bescheinigung ‐ nicht älter als 14 Tage – .
Auch die Mitnahme von weiteren Sauerstoffflaschen im Koffer muss vorab mit der Fluglinie geklärt werden – im
Koffer muss eine Kopie der Genehmigung der Fluggesellschaft und der aktuellen ärztlichen Bescheinigung vorhanden
sein.
Das Ventil der Sauerstoffflasche muss außerdem mit einer Schutzkappe gesichert sein!
Genehmigung einer Fluggesellschaft wie folgt:
„S A U E R S T O F F ‐ S T A H L FLASCHE MAX 2‐LITER 200‐BAR UN ‐ 1 0 7 2
die vollständige Vorschrift einer Fluggesellschaft hier:
http://www.oxycare-gmbh.de/assets/files/FliegenmitSauerstoffflaschenClusterkopfschmerz.pdf
erlaubte Gegenstände und Medikamente:
Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform. Eine ärztliche Bestätigung wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
Bestimmungen für das Handgepäck im Flugzeug, verbotene Gegenstände, Flüssigkeiten im Handgepäck Flüge nach USA und Großbritannien, England
THEMA: REISEN & IMPFUNG
Nigeria
Ratschläge zur Reiseapotheke
Statten Sie ihre Reiseapotheke so aus, dass kleinere Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen selbst behandelt werden können. Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen müssen, sollten Sie in ausreichender Menge in Ihrem Handgepäck mitführen. Eine Bestätigung der Notwendigkeit der Einnahme dieser Medikamente kann notwendig sein.
Medizinische Versorgung: Es ist mit deutlichen Einschränkungen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen. Deshalb ist auf die Bestückung der Reiseapotheke und auf eine Auslandskrankenversicherung mit eventueller Rückholung in das Heimatland besonderer Wert zu legen.
Hinweise zur Sicherheit im Reiseland finden sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de.
BNITM - Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin - Länderinformationen
Himmel - ein Aufwand.
DAS hätte ich ja nun nicht vermutet. Gut, mal zu wissen.
und das ist auch nicht von Pappe:
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
Medizinischer Hinweis
Das Agrarministerium Nigerias hat einen Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe H5 bestätigt. Mehr als 140.000 Vögel gelten als infiziert, von denen mehr als 22.500 verendet sind. Betroffen sind kommerzielle Geflügelfarmen, Vogelmärkte und private Zoos in 7 Staaten. Allein in Kano im Norden des Landes wurden mehr als 103.000 Fälle registriert. Auch die Großstädte Lagos und Port Harcourt sind betroffen.
Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist extrem selten und betrifft in der Regel Menschen, die sehr engen Umgang mit betroffenen Vögeln haben. Empfohlen wird, Vogelmärkte und Geflügelfarmen zu meiden, Vögel nicht zu berühren, Geflügelfleisch und Eier gut durchzugaren und sich nach dem Berühren von Geflügelprodukten sorgfältig die Hände zu waschen.
Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Nigeria aufgefordert, alle Reisenden, die das Land verlassen, zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis vor Ausreise impfen zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff oder mit einem oralen Impfstoff erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Die Impfung sollte als separate Impfung gut erkennbar in dem vorgesehenen Feld im internationalen Impfzertifikat eingetragen werden.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
Impfung
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird.
Während der Trockenzeit kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken - Epidemien. Die Impfung mit einem 4-fach-Konjugatimpfstoff wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem FensterExterner Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln und Influenza. Polio / Kinderlähmung kommt seit einigen Jahren wieder von Nigeria ausgehend in der gesamten Region vor. Auf diesen Impfschutz ist deshalb besonders zu achten.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft inbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
. es geht noch weiter, leider reicht das Feld hier nicht aus.
kannst hier schauen:
Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise - Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
auch hier z.B. wird u.a. empfohlen, die dringend benötigten Medikamente in doppelter Menge mitzunehmen, und es gibt auch Einfuhrverbote für Afrika:
Eine Impfung gegen Malaria gibt es nicht!
Es gibt verschiedene verschreibungspflichtige Malariamittel zur Vorbeugung. Zusätzlich gibt es auch stand-by Medikamente die mitgenommen werden können um bei einer Erkrankung sofort handeln zu können.
Wichtig: Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge mitnehmen und gleichmäßig auf Hand- und Reisegepäck verteilen. In verschiedenen Ländern gibt es Einfuhrverbote für Medikamente.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, damit er Ihnen ggf. ein Attest für die Mitnahme Ihrer persönlichen Medikamente ausstellt.
Nigeria - Länder-Gesundheits-Informationen - reisemed-experten.de
Ich bin auch von den Socken, Nigeria ist ein ganz schön heißes Pflaster.
lies mal das:
Aktuelle Hinweise
Vor und nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 28. März 2015 sowie den Gouverneurswahlen am 11. April 2015 sind gewaltsame Ausschreitungen nicht auszuschließen. Von nicht zwingend erforderlichen Reisen nach Nigeria in dieser Zeit wird abgeraten. An den Wahltagen besteht von 08.00 bis 17.00 Uhr ein Fahrverbot für private Kraftfahrzeuge. Da dies auch für Flughafentransfers gilt, sollte in dieser Zeit eine An- und Abreise nach bzw. von Nigeria vermieden werden.
Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise - Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise
gut, morgen ist schon der 11. April, aber, wenn nicht zwingend erforderlich, wäre das kein Wunsch-Reiseland meinerseits.
Soweit ich weiss sollte er vom verschreibenden Arzt ein Schriftstück mitführen, in dem die Notwendigkeit und Dosierung bestätigt wird. Dann sollte der Reisende die erforderliche Menge entsprechend der Dosierung und Reisetage dabei haben plus einer kleinen Reserve. So ist die Gefahr der Unterstellung des schmuggelns von Arzneimitteln nicht mehr nachweisbar.
Eine weltweit gültige oder länderspezifische Verordnung über erlaubte und nicht erlaubte mitgeführte Medikamente besteht nicht. Die Bestimmungen richten sich nach Land, Behörden, Flugfirma und aktueller Situation.
Im Regelfall erlaubte Gegenstände: Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich, kann aber nicht garantieren, dass die Medikamente mitgeführt werden dürfen. Eine vorherige Absprache mit den zuständigen Behörden ist daher unbedingt empfohlen.
Medikamente im Handgepäck / Medikamente / Vor der Reise / Fit for Travel
Grundsätzlich gilt, dass Reisende jene Menge an Medikamenten mit sich führen dürfen, die sie für den eigenen Bedarf während der Reise brauchen. Der Eigenbedarf ist also das Maß der Dinge.
Bei einem Urlaub außerhalb der EU bestehen hinsichtlich der Frage, welche Medikamente problemlos mitgeführt werden dürfen, völlig unterschiedliche Bestimmungen. Köllner empfiehlt, im Zweifel eine ärztliche Bestätigung für die Medikamente mitzunehmen. Denn manche Länder verlangen Arzneimittel zu deklarieren oder ein ärztliches Attest vorzulegen.
Damit es beim Zoll im Ausland keine Schwierigkeiten gibt , hilft ein Zertifikat des behandelnden Arztes, welches die Erkrankung und die Medikation nennt und bescheinigt, dass die Medikamente dem persönlichen Gebrauch dienen.
http://www.forumgesundheit.at/portal27/portal/forumgesundheitportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.688879
Ist man auf Cannabis als Medizin angewiesen und hat alle für den Erwerb in Deutschland notwendigen Papiere darf man mit seiner Medizin das Land überhaupt nicht verlassen da die BRD die für den Grenzübertritt erforderlichen Papiere einfach nicht ausstellt.
Urlaub: Das gehört alles in den Koffer | Senioren Ratgeber
Nana-Italia hat ja schon sehr ausführlich berichtet.
Das jeweilige Konsulat des Reise-Ziel-Landes sowie die in Anspruch zu nehmende Fluggesellschaft würde ich kontaktieren. Auch in der Reihenfolge.
In tropische Zielländer wäre noch zB das Tropeninstitut in München eine Informationsquelle, bevor das Konsulat angefragt wird.
In besonderen Fällen würde ich überlegen, persönlich nach Terminvereinbarung beim Konsulat vorstellig zu werden.