Vorfälligkeitsentschädigung rechtens

Ich, als Sicherungsgeber musste die Schulden eines Darlehnsnehmers übernehmen, da die Bank durch Nichteinhaltung der Zahlungen des Darlehnsnehmers den Vertag vorzeitig gekündigt hat. Ich war sofort bereit, die Schulden zu bezahlen, um die Zwangsversteigerung abzuwenden. Es wurde auch die Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, obwohl der Gläubiger durch Nichteinhaltung der Zahlungen den Vertrag gekündigt hat. Im BGB heißt es in § 490/2: Schadensersatz muss gezahlt werden, wenn der Darlehnsnehmer vorzeitig kündigt, nicht wie in diesem Fall der Gläubiger. Ich habe den Betrag natürlich auch bezahlt, damit es nicht zur Versteigerung kommt.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1554 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Vorfälligkeitsentschädigung rechtens?

wie von mija77 geschrieben wurde, hilft bestimmt ein Ombudsmann für Banken, in diesem Fall ist es aber eine Kreissparkasse, habe gelesen, das die nicht dem Verfahren beigetreten sind. Was nun?
Für solche Streitfälle gibt es den Ombudsmann für Banken. Der kann dir sicherlich weiterhelfen