Vorderlader selbstbau platzpatronen treibladung legal illegal grauzone

Also, Vorderlader darf man ja Offiziell kaufen und Verkaufen, laut bestehendem Waffengesetz, man darf nur kein Schwarzpulver besitzen und nicht damit schießen. Vorderlader selbst bauen ist auch erlaubt, die Frage ist nur, wenn ich mir jetzt einen Einschüssigen baue und als Treibladung dafür normale 9mm Platzpatronen vorsehe, die von vorne eigeschoben werden, ist das dann Legal, Illegal oder Grauzone?

18 Antworten zur Frage

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Vorderlader selbstbau, mit Platzpatronen als Treibladung, Legal Illegal oder Grauzone?

Hinsichtlich Deiner Annahme, dass Du selbst Schusswaffen ohne weiteres herstellen darfst, liegst Du falsch. Erst, wenn Du über eine entsprechende Genehmigung verfügst, ist Dir dies - unabhängig ob gewerblich oder nicht gewerblich - erlaubt:
"§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
1Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. 2Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.
1Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. 2Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden."
Stand: 12.09.08
Quelle: WaffG - Einzelnorm
Hier noch die rechtliche Ergänzung, worauf der vorgenannte § anzuwenden ist:
"§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Waffen sind
1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.tragbare Gegenstände,
adie, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 zu diesem Gesetz näher geregelt."
Stand: 12.09.08
Quelle: WaffG - Einzelnorm
Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass Deine Frage abschließend beantwortet ist.
Zu Vorderlader´n gibts da irgendwie besondere regellungen soweit ich das Mitgekriegt habe, da im Waffengesetz eindeutig steht das der Besitz von Einschüssigen Vorderlader´n genehmigt ist ohne irgendeine Erlaubnis, genauso wie bei Schreckschußwaffen, da bedarf es ja auch keiner Genehmigung.
Der Besitz ist laut WaffG auch ab 18 erlaubt. Darin stimme ich auch mit Dir überein. Die Herstellung ist aber an eine Genehmigung gebunden. Ohne die Begründung im Einzelnen zu kennen, macht dies für mich auch Sinn. Auf diese Weise kann der Staat einerseits kontrollieren, wer sich mit der Herstellung von Waffen und ggf. deren Verbreitung beschäftigt; andererseits auch bis zu einem gewissen Punkt dafür Sorge tragen, dass durch Marke Eigenbau ungewollte Selbstverstümmelung weitgehendst ausgeschlossen wird
Stimmt, ich habs grad gelesen, war da auf nem alten Stand vom Waffengesetz, war bis 2004 glaub ich noch erlaubt , bin mir aber net ganz sicher, stand kein Datum dabei.
Hierzu muss ich einräumen, dass fraglich ist, auf welchem Stand das veröffentlichte Gesetz ist. Allerdings wurden meiner Ansicht nach in den letzten Jahren lediglich noch mehr Beschränkungen -bspw. bei Stichwaffen- festgelegt. Hierzu gab es in April 2008 Änderungen. Leider habe ich selbst auch kein aktuelles WaffG in gedruckter Form vorliegen, jedoch beinhalten die Juris Veröffentlichungen zumeist die aktuellen Änderungen.
Ich frag mich aber ernsthaft warum die sich so einscheißen, es ist doch kein Problem an eine Scharfe Waffe mit Munition und sämtlichen Zubehör zu kommen, auch an Vollautomatische Waffen ist es in Deutschland net schwer dranzukommen.
AK 47 M, mit 30 Schuß 300€, also von daher. Das ist mir nur zu gefährlich wegen der Bullerei, weil wenn die dann mal, aus welchen Gründen auch immer, kommen und man hat sowas unterm Bett liegen, naja. Und außerdem brauch man sowas auch wenn überhaupt nur einmal im Leben, weil danach ist man entweder vorbei oder man ist im Bau.
Auch Vorderlader kannst du dir nicht einfach zusammen bauen oder ähnlich konstruieren. Sobald du mit irgend etwas nämlich deine Platzpatronen abschiessen - abfeuern kannst, ist es vorbei.
Habe einen Bekannten in einem Westernclub, daher weiß ich das.
Du benötigst dazu eine Genehmigung und ohne, dass du Ahnung von solchen systemen - nennen sich glaube ich so - hast, bekommst du die auch nicht.
Der örtliche Polizeipräsident müsste dir Auskunft geben können.
Dass man an Waffen leicht herankommt, spielt dabei keine Rolle - das ist irrelevant für diese Gesetze.
.lol. der letzte Satz ist vollkommen "treffend".
Die Polizei hier ist so arm, die haben mehr schiss als alles andere aber auf den kleinen Kindern die mit ner Kiste Bier am Bahnhof sitzen können se rumhacken.
Wenn ich mir dagegen Frankfurt anguck, da geh ich selbst nachts um 4 am Hauptbahnhof in Seitenstraßen rein, passiert is mir dabei schon öfter´s was. Ich wurd nämlich gefragt ob ich nen Bier ham will.
Zum Thema "einscheißen", kann ich die Regelung, wie bereits dargelegt, durchaus nachvollziehen. Schließlich kann ein laienhafter Zusammenbau fatale Folgen sowohl für den Hersteller, wie auch ggf. für Dritte mit sich bringen. Man bedenke bspw., dass selbst so simple Konstruktionen wie Sylvesterböller und Co - wenn man sich die Statistiken anschaut - die Menschheit ernsthaft zu überfordern scheinen.
Zudem kann der Gesetzgeber schlecht das Argument illegaler Beschaffungsmöglichkeiten zählen lassen - diese sind schließlich laut Legislative strafbar und werden durch die Exekutive schließlich verfolgt und durch die Judikative bestraft Wobei das hier eh irrelevant ist, da der Gesetzgeber ja den Besitz -ohne aufwendige Auflagen- dieser Waffenart erlaubt. Er schützt jedoch die Bürger vor möglichen und vermeidbaren Gefahren Musst halt in die Tasche greifen und Dir was "vernünftiges" kaufen
Wie soll das gehen? Vorderlader und Platzpatrone - egal ob Platz- oder nicht? Da ist einiges an der Technik gegensprüchlich.
Wenn Du allerdings die Ladung des Vorderladers auf die reine Pulverladung beschränkst, dann hast Du eine "Salut"-waffe, einen Donnerkeil, der nur Päng macht.
Sinn und Zweck wäre es gewesen, eine Waffe herzustellen die je nach Ladung Scharf oder Schreckschuß ist. Damit mein ich, das man an Silvester damit hätte ballern können, und wenn irgendwas ist bzw. die Illusion Sicher zu sein), hätte man eine alternative zum Vorderlader gehabt, weil wenn man vergleicht: Schwarzpulver rein, Blättchen drauf, Kugel drauf, reinschieben, spannen, Perkusionshütchen drauf und dann kanns erst losgehen oder Platzpatrone rein, Kugel drauf und los geht´s. wäre also schon weniger umständlich gewesen. Aber naja, dann muß ich mit dem "normalen" Vorderlader vorlieb nehmen.
Da hast Du ja auch mehr davon, macht doch so richtig schön wwuummmm, und nicht nur päng
Vor allem gucken die Nachbarn blöd, wenn vorne lauter zerhäckselte Taschentücher Fetzen rauskommen, und besser als Böller isses allemal, vor allem weil die Fetzen beim nächsten Wind weg sind.
Babenberg, verrat ihm doch nicht die Tricks. Klopapier auch noch reinstopfen.kommt dann wirklich besser.
Aber: Schwarzpulver, darfste auch nicht haben.
Stimmt, Klopapier müsste es eigentlich nochmehr Zerlegen, oder?
das ist dann illegal,wenn nach der platzpatrone eine kugel kommt.
Das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun, das is ja das selbe bei einem normalen Vorderlader mit Schwarzpulver, haben und benutzen, selbst ohne Kugel schießen ist ja da schon Illegal, somit wäre ja auch bei einem Selbstbau das benutzen verboten. Es geht ja um den Bau bzw. das besitzen eine Vorderlader´s der sowas möglich macht. Weil Platzpatronen sind ja im Besitz erlaubt, Schwarzpulver net, somit würde man dann nämlich das Problem mit dem Schwarzpulver umgehen.
in platzpatronen ist aber schwarzpulver oder vergleichbares drin.platzpatronen sind nur für ihren bestimmungsmäßigen gebrauch legal
Die Herstellung ist - ohne entsprechende Genehmigung - grundsätzlich untersagt


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