Voraussetzungen schuldnerberatung gründen
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Voraussetzungen um eine Schuldnerberatung zu gründen
Außerdem solltest Du Ahnung von der Materie haben - und das nicht nur aus eigener Erfahrung:
"Bei einer gewerbsmäßigen Schuldnerberatung handelt es sich um eine Rechtsberatung. Rechtsberatung dürfen aber nur Juristen nach dem aktuellen Rechtsberatungsgesetz anbieten. Damit erübrigt sich Ihre Frage nach Möglichkeiten der öffentlichen Förderung. Um eine qualifizierte Schuldnerberatung leisten zu können, müssten Sie auch Insolvenzberatung nach § 305 InsO anbieten. Diese erfordert eine Genehmigung von der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes. Dazu gibt es in jedem Bundesland entsprechende Ausführungsvorschriften.
Für eine erfolgreiche Beratung ist weiterhin das Beherrschen des Vollstreckungsrechts, Vertragsrechts, Unterhaltsrechts, Teile des Bankrechts und Verbraucherrechts sowie Immobilienrechts, bei der Beratung im Bereich der Selbstständigen des Handelsrechts, GmbH-Rechts und Strafrechts nötig. Das Anwenden des SGB und BGB ist natürlich Grundvoraussetzung. Daneben sollten Ihnen Grundzüge der aktuellen Rechtsprechung zu diesen Themen bekannt sein. Zur Beantwortung Ihrer Frage nach einer Tätigkeitsbeschreibung empfehle ich Ihnen einen Blick auf unsere Internetseite zu werfen und die einschlägigen Foren zum Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung zu studieren. In diesem Forum können Sie zum Beispiel Fragestellungen von Selbständigen lesen."
aus:http://www.existenzgruender.de/03/01/14/antwort.php?frage=5470&rubrik=14
man sollte keinen negativen Schufaeintrag haben und ein positives Führungszeugniss.
Außer der von Gruftie angesprochenen Dinge, kann ich dir nur sagen.Geld musst du haben.
Wenn du eine Schuldnerberatung gründen willst, dann muss dir klar sein, dass du nix verdienst.
Wer soll dir was geben. Die Schuldner? Die haben nix. Die Gläubiger? Die zahlen nicht noch drauf oder dafür, dass du evtl. aushandelst, dass sie nix bekommen.