Vollstreckungsbescheidfrage wichtig
Person A hat gegen Person B ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet ende Juli. Dieses ging nach keiner zahlung und wiederspruch in dem Vollstreckungsbescheid. Dieser wurde dem Schuldner am 01.09.ordnungsgemäß zugestellt und hatte somit eine Frist bis zum 15.09.Am 21.09 erhielt Person A den Vollstreckungstitel gegen Person B und orderte eine Sachpfändung mit eidestattlicher Versicherung an. Und heute am 23.09 erhält Person A vom Anwalt der ihm bei der ganzen Sache unterstütze einen Anruf. Person B hat Einspruch eingelegt, jedoch erst am 17.09 frist war am 15.09 Ebenfalls hat ja Person A auch schon den Titel und diesem bei der Gerichtsvollzierherverteilerstelle am Amtsgericht abgegeben und auch schon mit dem zustädnigen Vollzieher telefoniert. Person A ist doch imm recht und darf vollstrecken da sie einen Vollstreclungstitel hat oder irre ich? Nach beratung mit dem Anwalt wurde gesagt da B erst am 17.09 einspruch einlegte und somit zu spät war wird der Anwalt den Einspruch ablehenen oder so ähnlich und Person A wäre vollständig im recht und auch abgesichert. Soweit sieht es alles ja gut aus jedoch hat Person A trotzdem angst das noch irgendwas passieren kann und irgendwelche kosten auf ihm zukommen? Hoffe jemand kann helfen wie gesagt Einspruch kam zu spät Titel war schon Anwalt zugestellt worden dieser ebenfalls shcon zum Vollzieher geleitet. Ich bedanke mich
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Vollstreckungsbescheidfrage sehr Wichtig
hier ist dein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Eigentlich hast du keine weiteren Kosten,allerdings den Gerichtsvollzieher mußt du noch bezahlen,so komisch sich das anhört.Ich habe damals auch nicht schlecht gestaunt
Achso,wenn der Termin für Einspruch vorbei war,ist für dich alles gelaufen.
Doch das mit dem Vollzieherkosten ist A bewusst, jedoch bekommt man diese ja auch vom schuldner zurück wird ja mit zur Forderung gerechnet ebenso wie die Geirchts und Anwaltkosten
Davon hat unser Anwalt damals aber nichts gesagt,wo ich erstaunt nachgefragt hatte.Dadurch das wir unsere Forderung erhalten hatten,habe ich auch nicht mehr nachgehakt.Anwaltskosten und alles drum herum ging alles über die Rechtsschutzversicherung.
Soweit hier Person A durch den Anwalt bekannt ist, werden die Kosten für die Vollstreckung mit zur Forderung gerechnet.
Also ich kann nicht viel sagen, aber normalerweise ist es so wenn du einmal einen Titel hast, dann gilt der auch. Wäre rechtzeitig einspruch eingelegt worden dann hättest du diesen Titel ja gar nicht bekommen. Deshalb denke ich das es nichts mehr geben kann.
Ganz sicher kann man bei sowas aber nie sein. Person A hat aufjedenfall nichts falsch gemacht und hat somit auch nichts zu befürchten.
Genauso sehe ich das auch. Der Titel kam ja auch ohne einspruch und jetzt wo alles in die Wege geleitet ist kam das halt noch nachträglich, aber ist dann wogl auch normal das der Anwalt damit kontaktiert wird. War nur verunsichert das man da doch noch bescheid bekam und der Titel ungültig wird und erst ein verfahren wieder kommen muss oder ähnliches obwohl Person A ja voll im recht ist.Anwalt sagte auch wird abgelehnt oder so und geht ganz normal weiter.Die befürchtung war nur das da jetzt Probleme aufkommen weil der Vollzieher ja auch schon beauftragt ist und alles. Person A hat alles auch nciht richtig verstanden da sie mit 2 Gerichten telfeonierte mit 1 Anwalt und mit dem Vollzieher um das genau rauszubekommen und da der Anwalt nur bis 16 Uhr aufhatte wurd es jetzt hiernochmal gefragt zur absicherung Aber für die antwort vorallem auch die schnelle
Nein ein Titel ist ein Titel das iss mal sicher der wird auch nicht mehr Ungültig und gilt soweit ich weiß sogar 30 Jahre oder so falls der Schuldner in dem Moment kein Geld hat.
Und nur nochmal um das klar zu machen das iss keine Rechtsauskunft hier, zu 100% sicher sind die Auskünfte nicht die kann dir nur ein Anwalt geben. Aber dafür sind sie ziemlich sicher UND kostenlos. *grins
Ja 30 Jahre gilt der Person A hat heute nochmal mit dem Anwalt telefoniert und es hat sich alles rausgestellt.Wie gesagt zuviele gesprochen Gerichte,Anwalt,Vollzieher und den Überblick verloren, und der Anwalt musste auch ersteinmal den Überblick haben und die Daten abgleichen und alles, aber heute konnte alles geklärt werden. Der Titel ist rechtskräftig und die Einspruchsfrist war DEFINITIV 2 Tage drüber. Anwalt muss nun in den nächsten Tagen einen Brief zum Gericht schicken wo der Einspruch einging da das automatisch wohl immer übersendet wird und von den Mahngerichten auch nciht überprüft wird das geht dann zu dem amtsgericht in die zivilabteilung.Anwalt setzt einen Brief auf in dem steht das die Frist rum war und der einspruch somit unzulässig und abgelehnt sei. Hier dürfte der Richter nun entscheiden ob er es dabei belässt und A endlich seine Ruhe hat und sich in aller ruhe um sein Geld kümmern kann, und in ganz seltenen Fällen soll es geben das der Richter noch eine Rechtfertigung von B will warum sie die Frist verpasst habe. Hierbei sagte der Anwalt "dürfe" nichts passieren da B der Vollstreckungsbescheid Persönlich zugestellt wurde und die Person von allen Daten wusste somit wären ausreden wie Urlaub gefahren oder ähnlichem weg. Anwalt meinte die Sache ist zu 90-95% gegessen es könnten kleine Komplikationen wie beschrieben nochmal auftreten aber das wäre sehr sehr selten der Fall.Man hofft auf alles gute und einen anständigen Richter der Person B mal zeigt das sie sich nciht alles erlabuen kann und machen kann was sie will
Jo dann iss doch alles Super. Aber nochmal für die Nachinformation. Iss auch interessant was sich daraus dann ergibt.
Woher weißt Du, dass der Vollstreckungsbescheid am 1.9. zugestellt wurde? Welches Datum weist denn der Poststempel des Widerspruchs auf?
In dem Brief dem der Anwalt erhielt stand genau drin wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Der wurde ja persönlich vom Vollzieher auch schon überbracht, dieser hat den dort am 01.09 persönlich dem Schuldner abgegeben und eine Unterschrift bekommen.Somit ist das Zustellungsdatum der 01.09.10
Und im Brief vom Einspruch "Wiederspruch" heißt es nur im Mahnbescheid, wird angegeben das dieser am 17.09.10 eingegangen ist
Hi, den letzten Kommentar verstehe ich nicht ganz.
Entscheidend wäre nun, ob der Widerspruch bereits in der Frist bei der Post eingeliefert wurde oder nicht. Oft dauert der Postversand nur 1 Tag - aber wenn ich bspw. Briefe nach Xanten schicke, dann kann der Versand bis zu 4 Tagen dauern. Wurde das Schreiben jedoch bei Deinem Anwalt erst am 17.09.2010 persönlich durch den Schuldner abgegeben - dann wäre die Frist verstrichen.
Übrigens verweist die IHK Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite auf folgenden Verfahrenskostenrechner:
Mahnkosten