Vob b 13 nr 4 welcher mängelansprüchezeit gehören arbeiten heizungs sanitärarbeiten

Jahre, bei Hausneubau. 2 Jahre, bei nachträglicher Installation, Erneuerung. Es sei denn, im Vertrag sind längere Garantiefristen vereinbart.

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VOB/B § 13 Nr.4: Zu welcher Mängelansprüchezeit gehören die Arbeiten Heizungs-und Sanitärarbeiten?

Da ging einiges durcheinander. Gewährleistung und Garantie, Mängelansprüche?, Firsten nach VOB und BGB.
Garantie ist Gewährleistung, Synonyme für das Gleiche.
Mängelansprüche können bei der Übergabe gestellt werden
(= Abnahme -> Mängelprotokoll), dies führt zu mehr Rechten des Kunden.
Mängel können während der Garantiezeit beim Auftragnehmer gestellt werden, aber dort ist der Kunde immer in der Beweispflicht, dass die Schuld den Auftragnehmer trifft und dieser keine Möglichkeit einer Ausrede findet.
Möchtest Du Näheres wissen, schick mir eine Nachricht mit konkreten Details und bring bitte etwas Geduld mit.
VOB/B 2006 § 13 Nr. 4.
Sofern im Vertrag keine Verjährungsfrist vereinbart wurde gilt
* für Bauwerke 4 Jahre
* für andere Werke. 2 Jahre
* für vom Feuer berührte Teile 2 Jahre
Es gelten also ohne besondere Vereinbarung 4 Jahre. Die werden für Teile der Anlage auf 2 Jahre reduziert, sofern der Unternehmer nicht die Wartung durchführt.
Die vom Vorschreiber genannten 5 Jahre stammen aus dem BGB.
Synonyme für das Gleiche." frag mal nen RA
Die Rechtsprechung kennt nur noch Mangelansprüche. Dies sind gesetzlich geregelte Ansprüche.
Eine Garantie ist freiwillig. Inhalt und Umfang der Garantie sind nicht gesetzlich geregelt.