Veränderungssperre was

habe bei einer versteigerung einen in konkurs gegangenen lebensmittelmarkt ersteigert. nach der erfolgreichen auktion habe ich eine nutzungsänderung bzw. einen bauantrag gestellt in eine gaststätte. die gemeinde hat nun eine veränderungssperre verabschiedet, demnach darf vorerst für 1 jahr keine änderungen vorgenommen werden. jetzt habe ich nur noch die möglichkeit wieder das selbe zu machen in dem objekt was vorher schon genehmigt war " ein konkurs gegangener lebensmittelmarkt.

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1545 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Veränderungssperre" - was nun?

vor dem Versteigerungstermin habe ich die offiziellen Stellen "abgeklopft" und leider nur mündlich gesagt bekommen das es kein problem ist eine Gaststätte dort zu eröffnen. Ich glaube die in der Gemeinde sind vom Neid getroffen da ich die Immobilie für 101.000 bei der Versteigerung erworben habe. Ich denke deshalb werde ich dort so stark bekämpft und wahrscheinlich auch desshalb weil dort schon in direkter Nachbarschaft 2 sehr gutgehende Gaststätten sind und die Betreiber wohl aus Angst sie könnten Kunden an mich verlieren ihr " Vitamin B " = Beziehungen beim Mgistrat der Stadt eingesetzt.
Was nun? So wie es im Moment aussieht, gibt es wohl nur die Chance, dass Du versuchst es besser zu machen ohne Konkurs zu gehen.
Versuch doch erstmal die Begründung für diese Sperre herauszufinden.
Wenn du der einzige Lebensmittelmarkt in deiner Umgebung bist ist es klar, dass die Gemeinde nicht will dass der geschlossen bleibt.
Da kann auch ich dir nur den Tipp geben, dass du es versuchst und es richtig gut machst.
Sonst hol dir doch erstmal rechtlichen Beistand.
viel Glück
Das hab ich mir gedacht. die Gaststätten.
Rechtlich bin ich kein Experte.
Meines Wissens kommst Du aber an so einer Sperre nicht vorbei.
Anfangen zu Klagen oder Rechtstreitigkeiten können leider auch nach hinten losgehen, da Deine Gegner anscheinend eine Lobby haben, und Du Dir ja nicht Deine potenziellen Gäste vergraueln willst.
Ich glaube auch, das Du es unter diesen Umständen nicht leicht haben wirst, Deine Gaststätte zu ethablieren, es sei denn Du sprichst eine andere Zielgruppe an.
Verzwickte Situation.
Aussitzen, teurer Rechtstreit, oder Verkaufen sind wohl die Optionen die Du hast.
Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück und Erfolg mit Deiner Entscheidung
Das klingt so als wenn Du Dir irgendwie ungewollt den Zorn der Gemeinde angelacht hast.
Wer hat denn einen Vorteil davon Dir Steine in den Weg zu legen und warum?


bauen
welcher ist der beste Weg für ein Ehepaar zum Hauskauf?

- vielleicht eine Überlegung wert, wenn man nicht sofort bauen oder ein bestehendes Haus kaufen will. Man muß das Darlehen -


rechtsfragen
Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

- durch ein freiwilliges Aufbauseminar für Kraftfahrer abbauen. Diese Aufbauseminare werden von Fahrschulen abgehalten. -- auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem -


baupläne
kennt ihr welche?

ich suche baupläne für papierflieger, wäre schön wenn sie von euch entworfen -