Vertragsänderung teureren vertrag ohne zustimmung erlaubt
So, im Detail.
Meine Bank hat mir und anderen Kunden in einem Altereinen Brief geschrieben in dem sie ein neues Produkt anwerben.
In den Letzten zeilen stand dan driun das das 8€ teurer ist und automatisch gebucht wird wen ich mich nicht in den nächsten 2 Wochen melde. Zustellung lief normal über die Post ohne unterschrift oder sonstetwas.
Ich bin mir zu 99% sicher das das überhaupt nicht legal ist und so oder in etwas härterer Ausdrucksweise habe ich das auch meinem Kundenberater gesagt. Oder solte ich Ex-Kundenberater sagen?
Die Frage ist jetzt natürlich:
Dürfen die das?
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Vertragsänderung auf einen teureren Vertrag ohne Zustimmung erlaubt?
Ja, über 18.
Bis jetzt habe ich Kunden gefunden die auch beworben wurden die alle im alter ziwchen 18 und 25Jahre sind.
Ich schätze ein Alter in dem der Mensch noch nicht gelernt hat Werbung auch wen sie langweilig ist bis zum schluss zumindest zu überfliegen.
Okay.
Vertragsänderung, -erweiterung oder sonstwass.
Er wird geändert in einen völlig anderen. Einen mit anderen vergünstigungen und gebühren vür onlinebanking und und und.
Dafür bekomm ich aber auch über die Seite auf der bank monatlich 10 mp3 songs zum Download. Oleole.
NAch wiederspruch bleibt der alte Vertrag mit allen einzelheiten bestehen.
Ist wie beim Handyvertrag in dem mir der Mittarbeitrer am Telefon den Vertrag in einen mit mer Freiminuten wechselt.
In den AGBs der Bank wird sicherlich enthalten sein das Vertragsbedingungen geändert werden können.
WENN das dann der Fall ist und sich am Produkt etwas ändert, wirst du darüber informiert. Du hast dann natürlich ein außergewöhnliches Rücktritts oder Kündigungsrecht.
Wenn du den Änderungen nicht wiedersprichst, kann der Vertragspartner davon ausgehen das du einverstanden bist und somit - Kurz gesagt - JA, das können die
Nein - Schweigen ist keine Willenserklärung. Sie können die AGB ändern - aber keine teureren Verträge automatisch abschliessen.
Das ist Unsinn. Du verwechselst da was ganz erheblich.
Dazu hat er nichts davon gschrieben das ein NEUER Vertrag geschlossen wurde, sondern sich AM Vertrag etwas ändert. Das ist was anderes
Ähm - Vertragsrecht ist Zivilrecht.
Also: Du hast insofern Recht, dass die AGB geändert werden dürfen und Schweigen dann als Zustimmung gewertet werden darf.
ABER: Eine Vertragsänderung zu Lasten eines Vertragspartners ist unbedingt Zustimmungspflichtig. Sonst könnte dein Telefonanbieter morgen früh sagen "Wir erhöhen die Grundgebühr um 1000% und wenn der Kunde nicht nein sagt, hat er Pech gehabt".
Ja, GENAU das kann dr Vertragspartner sagen.
JEDE Änderung an einem Vertrag bedarf des EINSPRCUHS. Den hat er nicht gmacht und somit hat er die Vertragsänderung angenommen
Falsch - Jede Änderung eines Vertrages benötigt Zustimmung - insbesondere dann, wenn ein Vertragspartner mehr als vorher belastet wird.
Etwas anderes wäre, wenn lediglich die AGB geändert würden, ohne dass neue Verpflichtungen für den Kunden entständen. Da ist eine Information mit dem Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht ausreichend.
Oh sag mal. Gehts noch.
Wenn ich einen Vertrag mit dir habe über zB ein Konto und ich jetzt die Gebühren dafür erhöhe, setze ich dich davon mit einem Brief in Kenntnis.
JETZT hast du die Möglichkeit diese Erhöhung NICHT anzunehmen -- sprich einspruch zu erheben oder eben zu kündigen.
Reagierst du nicht, gibst du dich mit den Vertragsänderungen einverstanden.
PUNKT. Alles andere ist schwachsinn
Dann leg mir einfach mal Urteile und den zugehörigen Gesetzestext vor
Kann ich dir tausende Vorlegen, weil ich täglich mit sowas zu tun habe. Das ist schlichtes Vertragsrecht. Das simpelste Recht welches existiert. AMEN
Dann mach mal.
Und noch immer ist Schweigen keine Willenserklärung. Außer wir fangen jetzt mit dem HGB an - aber ich glaube kaum, dass der Fragesteller Vollkaufmann i. S. des HGB ist
Nein, das ist eine zustimmungspflichtige, einseitge Vertragsverlängerung. Da Schweigen im Zivilrecht nicht als Zustimmung gilt, ist das automatische Umstellen auf ein teureres Produkt nicht zulässig. Trotdem würde ich aus Beweissicherungsgründen schriftlich mit Einschreiben widersprechen.
Also - Verträge gelten wie abgeschlossen. Nennt sich "pacta sunt servant - Verträge sind einzuhalten". Wenn jetzt die Gegenseite auf die Idee kommt, den Vertrag einfach mal so abzuändern, musst du zustimmen. Eine ganz große Ausnahme ist es, wenn du Vollkaufmann i. S. des HGB bist - da kann Schweigen durchaus als Zustimmung gewertet werden.
Ich hab übrigens Verlängerung geschrieben - das ist tatsächlich falsch - ein Vertrag kann sich automatisch ohne Zustimmung verlängern, solange die Konditionen gleich bleiben. Wenn die sich ändern, muss wieder eine erneute ausdrückliche Zustimmung kommen. Im Regelfalle würde man dann den Vertrag mit einer Änderungskündigung beenden und neu schliessen.
ÄNDERN kann man einen Vertrag nur, wenn beide Seiten zustimmen.
Deine Zustimmung ist m. E. nicht als gegeben anzunehmen.
Ganz falsch. Jede Bank, bzw jeder Vertragspartner hat AGBs in denen Vertragänderungen festgelegt sind.
Das hat nichts mit Einseitig zu tun.
Und das du hier das Zivilrcht anbringst ist sowieso Unsinn, da hier Vertragsrecht gilt
Hinzu kommt das es sich hier um eine VERTRAGSÄNDERUNG handelt und nicht um einen Vertrag der stillschweignd geschlossen wurde.
Und dein Zusatzkommentar ist NOCh unsinniger.
Er ist auch unter 18 bedingt geschäftsfähig. VORALLEM bei der Bank
Kind Gottes - wenn er unter 18 ist, müssen die Eltern zwingend zustimmen - aber das ist dann wieder was anderes. Ich glaube, du willst das nicht kapieren.
Wenn er unter 18 , könnte er selbst du schweigen nicht zustimmen. Dann hätte die Bank sogar an seine Eltern schreiben müssen.
Du hast GAR KEIN Ahnugn wovon du da sprichst. AutschAutsch
Im Prinzip ganz einfach und in kurzen Worten zu erklären
Ein neuer VertragsABSCHLUSS bedarf natürlich der Zustimmung
Eine Vertragsänderung bedarf des Einspruchs.
Auch wenn du sehr wenig Infos über das gegeben hast worum es geht, versthe ich es so das es sich um eine Vertragsänderung handelt. Gegen diese hättest du Widerspruch einelgen müssen. Da du das nicht gemacht hast, warst du mit den Vrtragsänderungen einverstanden