Verstorbenen kleintiere eigenen garten begraben mindestens 60 cm tief liegen gilt alle bundesländer nicht nrw

Bis ins Jahr 2002 war jedem klar, dass tote Haustiere im eigenen Garten vergraben werden dürfen. Doch vor dem Hintergrund der BSE-Krise schaltete sich die EU ein und verfasste eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Richtlinie. Demnach müssen alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden. In Deutschland wurde diese Verordnung durch das "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" vom 25.10.2004 in nationales Recht umgesetzt. Gewöhnungsbedürftig ist, dass unter diese Bezeichnung auch das Vergraben toter Haustiere fällt. Voreilige Presseberichte verkündeten nun, dass tote Haustiere gar nicht mehr oder nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Garten vergraben werden dürfen. Sowohl die EG-Verordnung als auch das deutsche Gesetz stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter, mit dem Naturschutzrecht vereinbarten Vorgaben zuzulassen. Dazu bedarf es einer "Allgemeinverfügung", mit der eine Angelegenheit bis zu deren Widerruf geregelt wird. Tendenziell lässt sich bei den Behörden, die bislang eine Allgemeinverfügung erlassen haben, erkennen, dass sie sich an den ehemaligen Vorgaben orientieren. So gilt z.B. in Braunschweig: "Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt." Ausgenommen sind natürlich seuchenverdächtige bzw. seuchenkranke Tiere, die in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt müssen. Ebenfalls verboten ist das Vergraben toter Tiere in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen. Gelegentlich ein Haustier im Garten zu vergraben ist also – unter gewissen Auflagen – erlaubt. Quelle:Tierfriedhöfe - Ein Herz für Tiere

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Verstorbenen Kleintiere im eigenen Garten begraben , wenn sie mindestens 60 cm tief liegen? Gilt das für alle Bundesländer, und nicht nur für NRW?

Siehe auch hier
http://www.tierschutzverein-lahr.de/html/letzte_ruhe.html
Ausnahme ist die Hansestadt Bremen:
Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.
Quelle:Tierärztliche Praxis Dr. Redlich und Dr. Klein | Lebensende - Trauer, Euthanasie und was dann?
das ma ne Antwort und kein komischen Kram wie von manch anderen
und bremen , meine Stadt , hat einen hohen Grundwasserstand? Da das sag mal einer meiner Pumpe im Garten,
Bemühe mich eigentlich fast immer gute Aussagen zu machen.
Das mit Bremen wußte ich z.B. auch nicht. wieder was gelernt.
Pumpe. Dein Grundwasserspiegel ist sehr hoch
nee eben nicht, denn da kommt kein Wasser , deswegen wundert mich ja die Begründung der Bremer Behörden.