Verschwiegenen mängeln autokauf zurücktreten

Ich habe mir am 22.06.2010 ein Auto gekauft. Der Verkäufer meinte es sei "Tip-Top". Mein Kumpel war dabei als wir den Wagen geholt haben. Ich habe den Wagen dann die nächsten Tage in diversen Werkstätten checken lassen. Heraus kam, dass die Bremsschläuche vorne total verschlissen waren, fast wie angeritzt, der Zahnriemen ist defekt, genauso wie die Koppelstangen und evtl. die Antriebswelle. Die Schläuche und den Zahnriemen habe ich machen lassen, Öl habe ich wo ich den Wagen hatte immer auf Maximum gefahren. Nach dem Zahnriemenwechsel lief der Motor unrund und einen Tag und 20Km später hat das Pleuel den Ölwanne unsanft verlassen und das wars mit dem Motor. Was soll ich tun? Vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern das überhaupt geht oder den Schrauber belangen

5 Antworten zur Frage

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Kann bei bei verschwiegenen Mängeln von Autokauf zurücktreten?

Wenn Du beim Kauf des Fahrzeuges nicht gerade eine Gebrauchtwagengarantie mit übernommen hast so gilt:
Privatverkauf - Gewährleistung ausgeschlossen - da hast Du verloren.
Die Werkstatt-Checkerei hättest Du vor dem Kauf mit dem Wagen machen müssen.
Es ist kein versteckter Mangel an den Fahrzeug.
Denn der Zahnriemen konnte nicht kaputt gewesen sein bei Kauf, sonst wär das Fahrzeug keinen Meter mehr gerollt. Das sieht man doch schon im Motorraum, wie dessen Zustand ist.
Verschlissene Bremsschläuche hättest Du selbst sehen können, wenn Du Dich mal unter das Auto gebückt hättest oder schlichtweg eine Hebebühne verwendet hättest.
Und auch die Anrtiebswellen, wie kann man das denn nicht sehen/hören/merken?
Warst Du etwa ganz allein oder jeglichen Sachverstand?
Du bist für den Zustand des Fahrzeuges selber verantwortlich nach dem Kauf.
Und um sich da als Laie abzusichern, sollte man immer eine Probefahrt machen und sich jemanden an die Seite nehmen, der sich damit auskennt.
Da kostet ein für Dich prüfender Sachverständiger von TÜV/Dekra Dich ein paar Zehner, aber dann ist man auch auf der sicheren Seite und Du kriegst gleich einen Voranschlag, was eventuelle Reparaturen und Kosten auf einen zukommen, wenn man sich für dieses Fahrzeug entscheidet.
Ach und übrigens:
Private Schrauber geben ebenso keine Gewährleistung.
Du hast maximal ne Garantie drauf, wenn Dein Schrauber ein neu gekauftes Teil für ne Raparatur verwendet hat und darauf somit Garantie ist. Und dann ist nur Garantie auf das Teil und nix anderes.
Wozu zahlt man sonst in einer offiziellen Werkstatt bald doppelt so viel für eine Rechnung? Gewährleistung und Garantie vielleicht? Versicherung auf die geleistete Arbeit?
Zumal Dein Schrauber an dem Pleuel Schuld ist, denn der hatte den Motor zuletzt am Wickel aufgrund des Zahnriemenwechsels und nicht der ursprüngliche Verkäufer des Wagens.
Sorry, aber Du hast schlichtweg an allen Enden und Ecken falsch gespart! Das tut mir Leid!
Da hast Du keine Chance, auch nicht vor Gericht.
Grundsätzlich gilt bei Privatkauf gekauft wie gesehen.
Es ist nicht Sache des Verkäufers, Dir die Mängel unter die Nase zu reiben, er konnte nicht wissen wie lange der Keilriemen hält, und andere Dinge auch.
Anders wäre es mit verdeckten Mängeln, also dinge die er retuschiert um Dich zu täuschen, hätte er die Bremsschläuche z.B überlackiert um deren Zustand zu verdecken.
Wirklich Pech, aber ich denke hier hast Du ein Auto zu billig gekauft, und entweder nimmst Du in Zukunft jemanden mit der sich besser auskennt oder Du gehst mit dem Auto zu einer Werkstatt bevor Du bezahlst.
Ein seriöser Verkäufer macht das mit, und wenn nicht Finger weg.
habe nochmals Deine Frage gelesen:
Ich habe eher den Eindruck als wäre teil des Schadens durch den Zahnriemenwechsel verursacht, wenn der nicht richtig eingestellt ist und nach dem Riemenwechsel der Motor unrund läuft könnte auch da ein Fehler passiert sein.
und noch was:
nachdem jemand am Wagen rumgeschraubt hat wird kein Verkäufer dieser Welt für das versagen verantwortlich gemacht werden können.
Du hast nur die allgemeine Frage gelesen und nicht das Anliegen des Fragestellers und dessen dazugehörigen Text.
Ja kannst Du,aber nur wenn Du es dem Verkäufer nachweisen kannst.