Vermieter schlüssel haben wohnung

Aus dem Buch "Neues Lexokon der Rechtsirrtümer von Dr. jr. Ralf Höcker: Zweitschlüssel für den Vermieter Irrtum: Vermieter haben einen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Richtig ist: Vermieter haben weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Viele Vermieter gehen wie selbstverständlich davon aus, dass es ihr gutes Recht ist, einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung zu behalten. Wer weiß, wozu man den noch mal braucht, denken sie sich wahrscheinlich. Die Mieter wissen hiervon entweder gar nichts oder aber sie glauben, der Vermieter habe tatsächlich Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Vermieter darf nur dann einen Zweitschlüssel behalten, wenn der Mieter dies genehmigt. Der Grund hierfür ist simpel: Der Vermieter kann ohne Zustimmung des Mieters mit dem Schlüssel nichts anfangen. Denn auch dem Vermieter gegenüber kann sich der Mieter auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, die Mieträume unerlaubt zu betreten. Tut er es doch, kann dem Mieter sogar ein fristloses Kündigungsrecht zustehen. Er hätte auch die Möglichkeit, auf Kosten des Vermieters ein neues Schloss einbauen zu lassen. Der Mieter sollte dennoch, wenn er zum Beispiel in Urlaub fährt, einer Person seines Vertrauens einen Zweit- schlüssel zur Wohnung überlassen und dies dem Vermieter auch mitteilen. Denn in Notfällen darf der Vermieter die Wohnung natürlich schon betreten. Wenn er sie dann erst langwierig aufbrechen lassen muss und dadurch weiterer Schaden entsteht, kann der Mieter hierfür unter Umständen haftbar gemacht werden. Als Notfälle gelten zum Beispiel Wasserrohrbrüche oder ein Gasaustritt. Offen stehende Fenster, nicht abgedrehte Heizungen oder die Notwendigkeit kleinerer Reparaturen sind dagegen sicherlich keine Notfälle. Wenn kein Notfall vorliegt, steht dem Vermieter nur in Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht zu. Ca. alle zwei Jahre darf er die Wohnung betreten, um ihren Zustand zu überprüfen. Auch wenn er sie verkaufen oder neu vermieten will, darf der Vermieter die Wohnung mit Interessenten besichtigen. Das Gleiche gilt, wenn die Wohnung saniert oder modernisiert werden soll. In all diesen Fällen darf der Vermieter sein Besichtigungsrecht jedoch nicht eigenmächtig mit Hilfe eines Zweitschlüssels durchsetzen, und zwar selbst dann nicht, wenn der Mieter sich unberechtigterweise weigert, eine Besichtigung zu dulden. In einem solchen Fall müsste der Vermieter stattdessen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass der Vermieter seinen Besuch bzw. den Besuch der Handwerker oder Interessenten rechtzeitig ankündigt. Bei der Wahl des Besuchstermins muss er außerdem auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen und den Termin nur zu den üblichen Zeiten ansetzen, d.h. beispielsweise wochentags am frühen Abend, wenn der Mieter von der Arbeit zurück ist. Auch darf er den Mieter nicht mit zu häufigen Besuchen belasten. Nachdem ein Mieter innerhalb von anderthalb Jahren über 50 Besichtigungen seiner Wohnung über sich ergehen lassen musste, urteilte das Amtsgericht Hamburg, dass der Vermieter Interessenten nur noch einmal monatlich von 18:00 bis 20:00 Uhr in die Wohnung führen durfte7. Bei Interesse siehe hierzu: § 554 Abs. 1, 2 BGB , »Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen« Weltbild.de - Bücher versandkostenfrei online bestellen

5 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter einen Schlüssel haben von meiner Wohnung?

erstmal für Deine Antwort.
Aus Deiner Antwort ersieht man, dass Du Dich juristisch auskennst, ob als Jurist oder als Ottonormalverbraucher selbst eingelesen, kann ich nicht beurteilen. Bin Dir aber trotzdem dankbar für die Tips.
Habe allerdings im Hinblick auf Deine Antwort noch eine Frage:
Das Schloss in dem Haus wurde ohne das Wissen meiner Eltern ausgewechselt. Meine Eltern haben zwar Kenntnis darüber, welche Nachbarn dort die Pflanzen gießen, jedoch sind diese schon den ganzen Tag nicht erreichbar. Im Keller steht derzeit leider das Wasser und meine Eltern wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Du einen Tip hast, wäre ich sehr dankbar und wenn Du Lust auf noch mehr Probleme meiner Eltern mit ihren Mietern hast, lass es mich wissen!
Auf jeden Fall dankt unbekannterweise auch meine Mutter für den hilfreichen Tip.
Nein, auf keinem Fall. Er muss dir alle Schlüssel geben.
Nein,viele Vermieter glauben das sie ein Zweitschlüssel besitzen dürfen,stimmt aber nicht.
Er darf ihn haben, wenn Du damit einverstanden bist, sonst nicht.
Einfache Lösung: Schloss auswechseln. Ist einfach und schnell getan, muss man zwarn icht machen, sollte man aber wenn man sich anders unwohl fühlt.
Weil´s keiner geschrieben hat.was lernt man aus diesem Beitrag. Man sollte IMMER bei Bezug einer neuen Wohnung/eines Hauses die Schließzylinder von allen Türen/Möglichkeiten, die den Eintritt von Draußen nach Innen ermöglichen austauschen:
Die Anzahl von möglichen Nachschlüsseln ist nie wirklich bekannt.
Vermieter, Vormieter, Vorbesitzer, Nachbarn, ehemalige Partner/Partnerinnen oder Freunde/Verwandte der Vorbesitzer/mieter etc. könnten über Nachschlüssel verfügen.