Vermieter morgen wohnung besichtigen ist verboten styropor pappe balkon gelagert haben

Also ich hatte dieses Jahr paar Katalog Bestellungen und dabei wird in den Paketen ja immer Styropor mitgeliefert. Auf meinem Balkon habe ich davon etwas gelagert. Jetzt nicht in Unmengen so das der Balkon nicht mehr betretbar wäre. Aber einen Platz von 1,5 Metern nimmt es schon ein. Ich kam bisher noch nicht zum entsorgen bzw. habe es vor mir her geschoben. Wenn der Vermieter das morgen sieht, wäre das ein Kündigungsgrund? Oder kann ich sonst irgendwie Ärger für die zusammengeklappte Pappe und das Styropor bekommen?

11 Antworten zur Frage

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Vermieter will morgen Wohnung besichtigen. Ist es irgendwie verboten, etwas Styropor und Pappe auf dem Balkon gelagert zu haben?

Es ist auf keinen Fall ein Kündigungsgrund, er könnte Dich aber unter Umständen mit dem Hinweis auf Brandschutzbestimmungen bitten Kartonagen und Styropor zeitnah zu entsorgen.
Ea ist kein Kündigungsgrund, er kann Dn den Abfall wegzuräumen, mehr nicht
Das ist dein Privatgrund. Was Du mit deinem Balkon machst, ist Deine Sache, solange nicht das Gesamterscheinungsbild der Immobilie und des Umfelds beeinflusst wird und der Abfall nicht stinkt und durch den Wind verteilt werden kann.
Auch wenn dein Vermieter Eigentümer des Hauses und deiner Wohnung ist, so darf er Dir nicht reinreden und braucht in der Regel sogar eine Voranmeldung bei Dir, um deinen angemieteten Privatgrund betreten zu dürfen.
Allerdings kann er Dir verbieten, aus Brandschutzgründen leicht brennbare Gegenstände in bestimmten Bereichen zu lagern.
•• Hier gibt es Informationen:
Mietrechtslexikon - ratgeber.immowelt.de
Urteile aus dem Mietrecht | Rechtsindex
http://www.mieterbund.de/startseite.html
genausowenig wie man es dir nicht verbieten kann in deiner Wohnung nackt rumzulaufen.
Wenn das alles in diesen riesig schwarzen oder blauen Säcken drin ist und gut zugeknotet, dann ist das egal.
Es darf nur nicht in der gesamten Weltgeschichte rumfliegen - darum gehts.
Diese verfluchten kleinen Styropor-Perlen bekommst du nie wieder aus den Rosenbeeten und Sträuchern und Rasen raus.
Es ist kein Kündigungsgrund und Du könntest es erst in den letzten zwei Tagen dort deponiert haben - vorübergehend geht fast alles.
Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden .
Der Vermieter ist somit ohne Zustimmung des Mieter nicht dazu berechtigt das Mietobjekt zu betreten. Das bedeutet, dass der Vermieter vor jeder Besichtigung die Zustimmung des Mieters einholen muss.
Mit anderen Worten, der Vermieter hat kein Recht einfach so Deine Wohnung zu betreten.
Am Sonntag? Der soll in der Woche wiederkommen.
Sieht das Zeug denn schon alt aus?
Sonst könntest Du ja immer noch sagen, dass das von gestern ist.
Ja totale Frechheit das er Sonntags kommen will. Er schauts ich das ganze Haus morgen an. Ohne zu Fragen. Einfach per Aushang im Hausflur festgelegt!
Sieht teilweise alt aus ja.
Sobald das aber von aussen zu sehen ist, kann er bestimmen, dass es sofort entsorgt wird.
Ansonsten kann er nix tun. Du kannst ja direkt sagen, dass du es sofort entsorgen wirst - übrigens Styropor in die Graue Tonne, das ist Restmüll. Kanns ja sagen, die Tonnen waren voll.
Wenn Dein Vermieter nicht ordnungsgemäß und ganz konkret einen Termin vereinbart hat, hat er keine Berechtigung, Deine Wohnung zu betreten und Du bist auch nicht verpflichtet, zu Hause zu sein oder die Tür zu öffnen. Ein Aushang am Schwarzen Brett reicht nicht aus.