Vermieter mieter feier untersagen

Meine Oma besitzt und wohnt in diesem Mehrfamilienhaus. Ein Mieter möchte jetzt die Hochzeitsfeier eines Freundes in seiner Wohnung ausrichten - zur Klarstellung: er will nicht die eigene Hochzeit feiern. Meiner Oma ist dieses nicht recht, hat sie wohl Angst vor Lärmbelästigung, und dass Hausflur und Wohnung zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Bitte diese Feier in ihrem Haus zu unterlassen, stößt bei dem Mieter auf taube Ohren. Gibt es rechtliche Grundlagen, nach denen dem Mieter eine solche Feier untersagt werden kann? Bei Rückfrage bei unserem Ordnungsamt wurde erklärt, dass meine Oma höchstens nochmals um Unterlassung bitten könne, ansonsten bei einer evtl. Ruhestörung nach 22.00 Uhr die Polizei einschalten sollte.

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Darf ein Vermieter dem Mieter eine Feier untersagen?

Das Ordnungsamt hat Recht. Deine Oma kann dem Mieter die Feier nicht untersagen. Sie kann sich aber gegebenenfalls gegen Ruhestörung wehren – und das jederzeit.
Jeder Mieter hat einmal im halben Jahr das recht, eine angemeldete feier mit "open End" auch in relativ hoher lautstärke durchzuführen.
ich wäre sehrsehr vorsichtig mit der Beschwerde wegen Lärmbelästigung, sofern im letzten halben jahr nicht vergleichbares passiert ist. Das kann zu klagen und echt großen problemen für euch führen - ich hatte sowas selbst schon einmal und habe den vermieter mithilfe des Mieterbundes so richtig alt aussehen lassen.