Vermieter keine wg

im letzten Jahr habe ich mich von meiner Partnerin getrennt. Sie ist ausgezogen und ich wollte die Wohnung gern halten. Allerdings wird sie für mich allein jetzt doch ganz schön teuer. Ich hatte beim Vermieter eine Anfrage gestellt, ob ich einen Mitbewohner organisieren darf. Das möchte er aber nicht, da er schlechte Erfahrungen mit WGs gemacht hat. Darf er das denn einfach so entscheiden? Welche Möglichkeiten hab ich nun?

27 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1450 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Vermieter will keine WG

Das musst du im Mietvertrag nachlesen. Da gibt es viel viel viel zu beachten.
Er darf keine WG verbieten, wenn die wirtschaftlich überraschend notwendig ist. Das wäre ja bei dir der Fall.
Andererseits, wenn du jetzt einen neuen Vertrag mit ihm machst ist die wirtschaftliche Lage nichtmehr überraschend, dann hilft dir das nicht weiter.
Die WG darf man verbieten, wenn nicht genügend zimmer da sind.
Vielleicht hattet ihr ja keine "richtige" WG, sondern deine Freundin wurde als "Familienangehörige" vom Vermieter nur gedulddet?
In Mietrechtsfragen lieber einmal zu einem Anwalt gehen und da reden. Der kennt sich anders als die meisten hier nämlich aus, kann und darf Beratungen geben.
Wenn hier 100 sagen das darfst du und du machst es, darfst es aber nicht wirds für dich echt ungemütlich. Andersrum genauso.
WG bedeutet, dass alle Mieter auch den Mietvertrag unterschreiben, somit Vertragspartner des Vermieters sind und jeder Hauptmieter ist. a die Wohnung dem Vermieter gehört, kann er auch entscheiden, ob er einer WG-Wohnform zustimmt oder nicht.
Was er nicht selbst entscheiden kann, wäre eine Untervermietung. In diesem Fall wärst Du alleiniger Hauptmieter und Vertragspartner des Vermieters und zugleich Untervermieter Deines Untermieters. das heißt, du würdest einen gesonderten Untermietvertrag mit demjenigen schließen, der bei Dir einziehen soll. Allerdings müsstest Du Dir vorher von Deinem Vermieter schriftlich die Genehmigung zur Untervermietung einholen, die Dir Dein Vermieter wiederum nicht so ohne Weiteres verweigern darf.
Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Lebenspartner/ eine Lebenspartnerin in die Wohnung aufzunehmen. In diesem Fall müsstest Du Deinen Vermieter lediglich schriftlich darüber informieren, die Einholung einer Erlaubnis wäre hierbei nicht nötig.
Da der Vermieter das Recht hat zu wissen, wer in seiner Wohnung lebt, müssten die entsprechenden Daten im Brief an den Vermieter mit angegeben werden.
Korrektur:
DA die Wohnung dem Vermieter gehört, kann er auch entscheiden, ob er einer WG-Wohnform zustimmt oder nicht.
Naja, das ist ja nun ein Klacks für mich.
Trotzdem:.
mir ist bewusst dass du damit klackst, aber das darf man doch mal anmerken
Schätzchen, Du darfst alles anmerken, was Du möchtest. Ich weiß ja, dass von Dir nichts Böses kommt. Ich hab's ja auch verstanden.
menschen die ich überaus schätze würde ich niemals ungemach angedeihen lassen. teufel kann ich schleimen
habe ich das jetzt nicht schön geschrieben
http://www.animaatjes.de/bilder/k/kuscheltiere/1176205935.gif
Wow! Jetzt sehe ich Dich ja endlich mal in Deiner ganzen Pracht.
Beeindruckend. Du siehst aus wie mein Katerchen.
Vermieter keine wg
Du kannst einen Teil untervermieten.
Hauseigentümer muss Untermieter dulden: - WELT
Die allersrste und wichtigste Frage ist:
Wer steht im alten Mietvertrag?
Wenn nur du und u willst jetzt neu untervermieten, so ist dies recht unproblematisch. Sollte aber deine Ex ebenfalls im Vertrag stehen. beginnt der Ärger. Ihr könnt nämlich nur gemeinsam kündigen; ein Anspruch auf einen Mietvertrag für den in der Whg Verbleibenden existiert nicht.
Hier fehlen also einige Basic-Informationen.
Untervermietung ist auch etwas unsicherer. Dann haben beide getrennte RECHTE und Stress möglicherweise schon vorprogrammiert.WG muss ja nicht zwangsläufig heißen, dass man tatsächlich auch miteinander friedlich auskommt. - Türengeknalle und jeder dreht seine Musik an und keine fühlt sich zuständig für Treppenhaus putzen. Hab ich alles schon mit gemacht.
Aber wenn man sich jemand sucht mit dem man auch klar kommt, dann ist er/sie halt die neue Errungenschaft und wenn die Wohnung nicht überbelegt ist, kann er da nichts machen.
Es kann ihm doch egal sein wenn ich als Lebenspartner mir wähle. Da hat der schon mal überhaupt kein Mitspracherecht.
Grundsätzlich sollte man das Ganze auch mal aus wirtschaftlicher Sicht sehen. Durch steigende Mietpreise ist für viele eine WG die einzige Möglichkeit überhaupt noch günstig zu wohnen. Andererseits können sich Vermieter freuen, wenn ihre Buden vermietet werden.
Es ist doch oft so, dass viele Wohnung in einem miserablen Zustand sind. die in eine WG einziehen wollen haben oft weniger hohe Ansprüche und der Vermieter bekommt seine Wohnung trotz Mängel vermietet.
Viele wünschen sich wohl die typische Saubermann-Familie als Mieter. Leider ist das gerade in Großstädten mit vielen Studenten und alternativen Wohnkonzepten oft nicht der Fall.
Ich hab dazu auch noch einen interessanten Artikel gefunden
Schau mal in den Vertrag. Vermutlich darf er.
Neue Partnerin installieren
Die darf er keinesfalls verbieten.
Ich glaube Partner darf man verbieten, wenn diese nicht liiert sind.
Und in jedem Fall muss man sie anmelden.
Da bin ich sehr sehr sicher, daß man Partner nicht verbieten kann.
ok lese nochmal: Was sollten "nicht liierte Partner" sein? Ich gehe von liierten aus. Das ist schon im GG geschützt und dieser Schutz reicht sogar bis ins privatrechtliche.
Anmelden. sobald sie festen Wohnsitz dort hat.
Lebenspartner dürfen immer mit in die Wohnung einziehen, müssen dem Vermieter aber schriftlich gemeldet werden. Was "nicht liierte Partner" sind, weiß ich allerdings auch nicht.
Anmelden war an den Vermieter gerichtet, weil er ein Recht hat zu Erfahren, wer in seiner Wohnung lebt.
Und Partner war auf die Definition bezogen. Ehepartner sind 100%ig erlaubt, wenn die Wohnung genügend Platz bietet. Gleiches gilt für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Familienmitglieder wie VBruder, Mutter, Oma und Enkel sind auch geschützt.
Ich glaube eher er meint die normale Freundin - ich denke nicht, das ein geschiedener Mann einen WG-Partner sucht. Das passt für mich eher auf Anfang-Mitte 20 und Junggesellenleben.
Aber alles andere, als die normale Freundin. Oder die Verlobte, da bin ich mir nicht so ganz sicher und würde ich eher verneinen.
Mit liiert meinte ich einfach nur verbunden. Verheiratet, durch Verwandschaft verbunden, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Adoptionen.
Mir ist kein passendes Wort eingefallen, was den engeren Familienkreis gut beschreiben würde. Nicht liiert in meinem sinne ist halt das Normale Freundschaftsfeld sowie die neugewonnen Freunde, Affären und Seitensprünge
Verstehe. Die Rechtslage stellt einfache Lebenspartnerschaften den wie auch immer eingetragenen lebenspartnerschaften gleich. Mit anderen Worten: Auch eine "nur"-Freundin (oder in "wilder Ehe" lebende Partner) gilt vor dem Mietrechtsgesetz als Lebenspartnerin.
Cool, das wusste ich nicht.
Trotzdem habe ich daran Zweifel. Weil man könnte ja einfach eine "Partnerschaft" anfangen und es würde dann keine WGs in dem Sinne mehr geben.
Denn ob man nun eine Frau oder einen Mann als Partner hat oder gleich 7 Menschen ist dann ja auch egal?
ch glaube Partner darf man verbieten, wenn diese nicht liiert sind.
Und in jedem Fall muss man sie anmelden. -- wenn sie partner,freundschaft, lebensabschnittpartner sind, sind sie dann nicht liirt?
Federico, natürlich könnte man theoretisch zeitgleich mehrere Partner haben, aber das würde nichts nützen, weil eine Wohnung nicht überbelegt sein darf. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung dürfte man beispielsweise keine dritte erwachsene Person mehr mit aufnehmen.
Der Unterschied zwischen einer WG und einer Untervermietung liegt in der jeweiligen Rechtslage. So gibt es beispielsweise bei der Kündigungsmöglichkeit und Kündigungsfrist erhebliche Unterschiede. Das eine macht also nicht automatisch das andere überflüssig.
Die Rechtslage hat sich richtigerweise dem gesellschaftlichen Standard angepasst, und gesellschaftlicher Standard ist hierzulande, dass nicht eingetragene Lebenspartnerschaften den eingetragenen gleichgestellt sind.
Er kann auf den bestehenden Vertrag bestehen. Nun ist dass nicht mehr möglich und er kann sogar sonder rechtlich kundigen!
Also versuche mit ihm zu reden und einigt euch.
Er kann alleine entscheiden wen er in der Wohnung haben will.
Gilt auch für das Märchen mit den drei Nachmietern
Lizzard, entschuldige bitte, aber der Vermieter kann nicht nach einem Sonderrecht kündigen. Dafür gibt es keinen Grund. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, sich auch in der Wohnung aufzuhalten.
Ein Vermieter kann auch nicht so ohne Weiteres eine Untervermietung versagen, allerdings könnte er anfphren, dass die Wohnung mit drei Personen überbelegt ist, falls die Wohnung zu klein sein sollte.
Lizzard bezieht sich dabei wahrscheinlich darauf, das ständig wechselnde Partner für den Vermieter nicht zumutbar sind.
Schnappi.
Federico, der Einwand wäre natürlich berechtigt.