Verlängerter eigentumsvorbehalt weiterveräußerungsklausel

Leider ist die Frage nicht deutlich erkennbar. Der Eigentumsvorbehalt sichert dem Verkäufer das Eigentum, bis die gegenleistung erbracht wurde. Bei dem verlängerten Eigentumsvorbehalt kann der Käufer die Ware weiter verkaufen, obwohl sie ihm eigentlich noch nicht gehört, muss aber den Käufer über den Eigentumsvorbehalt des ursprünglichen Verkäufers informieren. Eigentümer bleibt dann immer noch der ursprüngliche Verkäufer.

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Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Weiterveräußerungsklausel

Derartige Konstruktionen sind ein Fall für den Rechtsanwalt und nur im Geschäftsleben akzeptabel.