Verliere nach umzug europäische ausland anspruch gesetzliche deutsche rente

Meine FRage hat einen konkreten Hintergrund. Meine Frau ist Ausländerin , und wir haben in ihrem Heimatland seit lämgerem ein kleines Haus, das wie künftig als alleinigen Wohnsitz nutzen wollen. Wir sind beide aus dem aktiven deutschen Berufleben ausgeschieden und beziehen beide eine kümmerliche deutsche Rente, auf die wir dennoch nicht verzichten wollen. Nun haben wir von verschiedener Seite gehört, dass wir unseren deutschen Rentensnspruch verlieren, sobald wir unseren deutschen Wohnsitz verlieren und uns statt dessen im europäischen Ausland anmelden. Weiß jemand definitiv, ob das zutrifft?

11 Antworten zur Frage

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Verliere ich nach Umzug ins europäische Ausland den Anspruch auf meine gesetzliche deutsche Rente?

nein, die Rente ist in Deutschland erarbeitet und wird ausgezahlt, auch wenn der rentennehmer im Ausland sitzt.
Du musst damit rechnen, dass du nur noch 70% deiner Rente bekommst. Das kannst du in dieser PDF nachlesen:
www.deutsche-rentenversiche rung.de › cae
ups der link geht ja gar nicht. google mal "deutsche rente nach umzug ins eu-ausland" und geh auf den zweiten link
5. Hinweis im Rentenbescheid bei Auslandsverzug
Der Rentenbescheid weist mit folgendem Text auf die Mitteilungspflicht bei Auslandsverzug hin: „Ich verlege meinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland. Muss ich das mitteilen?“ Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Für die Dauer eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland kann sich die Rentenhöhe vermindern oder der Rentenanspruch entfallen. Außerdem können sich bei der Krankenversicherung der Rentner oder dem Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und bei der Pflegeversicherung Nachteile ergeben. Wir empfehlen Ihnen, uns möglichst frühzeitig zu informieren. Wir können dann schon vorher prüfen und Ihnen mitteilen, in welcher Höhe die Rente ins Ausland zu zahlen ist.“ In weiteren Bescheiden, die zum Beispiel wegen geänderter Berechnungsgrundlagen erteilt werden müssen, wird in verkürzter Form darauf hingewiesen, dass die im früheren Bescheid genannten Mitteilungspflichten nach wie vor gelten.
frag mich nur, obs bei den Schlipsträgern später auch so ist, wenn die sich ins Ausland absetzen und dort ihre Rente geniesen.
Die haben so viel Geld angelegt und gescheffelt. die können gut auf die gesetzliche Rente verzichten
Sunset: Deine Schlipsträger müssen nicht von der gesetzlichen Rente leben. die haben andere Einkünfte. z. B. Vorträge usw.
Nein - absolut nicht, denn ich habe mich bereits ausführlich erkundigt
und habe ähnliche Pläne
Lach - ja endlich ist die Zeit gekommen, in der das Leben
auch seine angenehmen Seiten zeigen kann
dich von Chiara
selbst wenn du dich in Thailand niederlässt. deine gesetzliche Rente steht dir zu
Deutsche Rentenversicherung - Rente im Ausland
Hoffentlich gibt es so etwas noch in Zukunft.
das ich in den Süden kann später