Verkäufer ebay rücknahme gewährleistung privatmanverkauft kaputte sachen verkaufen
Hi ich hab bei Ebay was ersteigert. Der Verkäufer ist Privatmann und hat Gewährleistung und Rücknahme Ausgeschlossen. Aber das Teil ist Kaputt. Er weigert sich das zurück zu nehmen weil rücknahme ja ausgeschlossen. Ich kann mir das aber nicht vorstellen da dann ja jeder einfach Defekte sachen verkaufen kann und dann sagt ich schliesse die Rücknahme aus.
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Kann ein Verkäufer der bei Ebay die Rücknahme und Gewährleistung als Privatmanverkauft kaputte sachen Verkaufen?
Eine Privatperson muss für offensichtlich verschwiegene Mängel genauso haften und den Kauf rückabwickeln wie gewerbliche Verkäufer auch.
Sage ihm, dass Du ihm eine Frist zur Rückabwicklung setzen wirst und dann die Sache Deinem Anwalt übergibst. Denn theoretisch hättest DU das Recht den Verkäufer auf den Verkehrswert zu verklagen sofern Dir durch das Verschweigen eines solchen Mangels ein Schaden entstanden ist.
Hier der in diesem Falle zutreffende Passus aus den Rechtsgrundlagen bei ebay selbst:
eBay Deutschland : Rechtsportal
Weise den Verkäufer schriftlich auf diesen Link hin und setze ihm eine Frist zur Abwicklung.
hast du einen link zum angebot bzw artikelnr?
Wenn er es nicht im Angebot beschrieben hatte, ist das eine Täuschung. Dann wendest du dich am besten an Ebay selbst.
Defekte Gegenstände müssen als solche deklariert werden.
Alles andere ist Betrug.
Manchmal ist Ebay eben doch nicht so billig wie es den Anschein hat. Leider ist der Verkäufer als Privatperson nicht zur Rücknahme oder Umtausch verpflichtet. Wenn du per Paypal bezahlt hast, bleibt dir eventuell noch der Käuferschutz. Lies dort mal die AGB^s
Das ist falsch. Du bist auch als Privatverkäufer verpflichtet die Ware ohne Mängel zu übergeben, sofern nicht vorher offensichtlich als defekt proklariert.
Hier der Link
eBay Deutschland : Rechtsportal
Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer haben Sie als privater Verkäufer jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers zu beschränken oder
auszuschließen.
Wenn die teure Ming Vase beim unversicherten Versand kaputt gegangen ist. Wer zahlt dann den Schaden?
Ich beziehe mich ja viel eher darauf:
Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie
Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen.
Die Gefahrenübergabe bei einem unversicherten Versand geht bei der Aufgabe der Ware durch den Verkäufer beim Transportunternehmen auf den Käufer über.
Sofern der Schaden aber noch im Besitz des Verkäufers schuldhaft entstanden ist, haftet der Verkäufer auch.
Wenn jemand eine MingVase unversichert versendet haben wollte, hat selbst schuld.
ist ein heikles Thema, ich bin dort auch sehr vorsichtig. Lieber zahle ich etwas mehr und hole es persönlich ab, dann sehe ich was los ist. Ich glaube nicht, das alle so ehrlich sind und keine defekten Waren verkaufen oder zumindest so fair und den Kauf rückgängig machen. Auf jeden Fall hat man erstmal endlose diskusionen und nen haufen Ärger. Den dafür aber Gratis.
Naja, ich habe mal einen Verkäufer verklagt und gewonnen.
Ersteigert hatte ich einen kleine Designer-Glastisch für 7,50 EUR zur Selbstabholung. Zum vereinbarten Termin fuht ich auch 200km um den Tisch selbst abzuholen , kam an und der verkäufer zeigte mir den Tisch - mit einem riesen Sprung in der Glasplatte.
Der Verkäufer tat erstmal unschuldig, später kam dann heraus, dass er den Tisch, weil ihm der Preis zu niedrig war, absichtlich kaputt gemacht hatte.
Die Sache habe ich postwendend meinem Anwalt übergeben und später Den Verkehrswert des Tisches nebst der verauslagten Spritzkosten überwiesen bekommen
Das ist oftmals das Problem. Einigen Verkäufern scheint es einfach wirklich zu wenig zu sein was geboten wurde. Ich habe mal ein Handy ersteigert von Privat aus Vertragsverlängerung für weit unter hälfte des neupreises. Der Verkäufer sagte mir, das er es für den Preis nicht hergibt, weil er die letzten 5 Minuten probleme hatte bei Ebay reinzukommen. Angeblich Serverproblem bei Ebay. Selbst mit nachdruck hat er es nicht rausgerückt. Habe allerdings keinen Anwalt eingeschaltet, sondern das gleiche Modell damals bei Lycos für noch weniger ersteigert und abgeholt. Der Verkäufer hat mir ohne guten Tag zu sagen das Handy fast vor die füße geworfen. Mir wars egal. Seine Schuld wenn er es auf einer neuen unbekannten Auktionsseite verkauft.