Verjährungsfristen gerichtskosten beispiel finaznzgericht

Gerichtskosten beim Finanzgericht 2003 entstanden in Höhe von ca. 300,-- EUR. Seit 2003 keine Mahnung erhalten. Jetzt plötzlich im April 2006 kommt vom Finanzgericht eine Zahlungsaufforderung von der Buchhaltung des Finanzgerichtes mit dem Hinweis, dass nach Durchsicht Ihrer Unterlagen noch der Betrag von ca. 300,-- an Gerichtskosten offen wäre. Meine Frage deshalb: Wann sind solche Kosten in der Regel verjährt? für Ihre Mühe

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Verjährungsfristen bei Gerichtskosten, zum Beispiel beim Finaznzgericht

In der Regel drei Jahre nach Entstehen der Forderung, gerechnet ab dem Jahresende. Also für alle Forderungen aus 2003 wäre es der 31.12.2006.